Gysin Remo · Nationalrat · 2005-10-06
Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-06
Wortprotokoll
Soll die private Korruption ein Offizialdelikt sein, oder soll sie nur auf Antrag verfolgt werden? Das ist die Frage, die sich hier bei Artikel 23 stellt. Ich rufe in Erinnerung: Korruption in der Schweiz ist weit verbreitet. Korruption wird nicht aufgedeckt; über 90 Prozent der Fälle, sagen die Gelehrten, würden nicht aufgedeckt. Die Folge davon ist, dass diese Fälle in der Schweiz nicht geahndet werden. Das ist die Ausgangslage.
Mir ist schleierhaft, weshalb unser Justizminister in der Korruptionsbekämpfung beständig auf der Bremse ist. Wir haben in der letzten Session gemeinsam die Motion "Gesetzlicher Schutz für Hinweisgeber von Korruption", der "whistleblowers", gegen den Willen des Bundesrates angenommen. Ich stelle fest, dass der Justizminister das Problem auch hier wieder schönredet. Er sagt, die Schweiz habe einen guten Ruf in der Korruptionsbekämpfung. Offenbar ist er nicht im Bilde über das, was die OECD über uns schreibt, wie sie uns rügt. Das lässt sich im Bericht nachlesen. Er ist auch nicht im Bilde über das, was Transparency International über verschiedene Branchen berichtet und worüber sie sich vertieft auslässt. Das gibt mir natürlich schon zu denken. Er setzt sich auch hier ein für ein Konzept, in dem vorgesehen ist, dass Private strafrechtlich anders behandelt werden als solche, die Korruption im öffentlichen Bereich machen.
Diese Diskrepanz dürfen wir nicht bestehen lassen. Im öffentlichen Bereich haben wir ein Offizialdelikt, und das können wir auch hier einführen. Dazu braucht es aber eine Änderung in Artikel 23, die ich Ihnen vorschlage. Die Konvention des Europarates lässt uns mit den Artikeln 7 und 8 den Spielraum dazu.
Die Bekämpfung der Korruption - Korruption ist wirklich kein Kavaliersdelikt! - kommt den einzelnen Unternehmen [PAGE 1468] zugute, und sie kommt dem Wettbewerb zugute. Wettbewerbsverfälschungen werden ausgeschaltet, wenn es gelingt, die Korruption zu bekämpfen. Die Bekämpfung der Korruption kommt hiermit unserer Volkswirtschaft und ethisch insgesamt auch unserer Gesellschaft zugute. Wenn Privatkorruption als Offizialdelikt deklariert wird, dann haben die Behörden die Möglichkeit einzugreifen. Wenn Sie die Situation so belassen, wie sie ist, dürfen die Behörden, auch wenn sie Kenntnis von Korruption im privaten Bereich haben, nicht eingreifen. Der Kreis der Antragsteller ist nämlich so eng gefasst, dass nur die Geschädigten - also praktisch nur die Kunden, einzelne Konsumentenschutzorganisationen und Wirtschaftsverbände, nicht aber der Staat und auch nicht der Arbeitnehmer, der sieht, dass sein Kollege Korruption begeht - direkt Antrag stellen dürfen.
Mit anderen Worten: Wenn wir diese Konvention ohne dieses griffige Instrument beschliessen, wonach Privatkorruption ein Offizialdelikt sein muss, ist das Ganze wirklich auf eine niedere Ebene heruntergestuft. Dann hat es fast nur noch einen symbolischen Gehalt, um der Welt zu zeigen, dass wir auch etwas tun, aber so ganz ernst meinen wir es nicht.
Ich bitte Sie - ich rede hier z. B. auch im Namen von Professor Queloz, Universität Freiburg, und ich darf auch im Namen von Transparency International Schweiz, wo ich Mitglied bin, reden -, sich für die Einführung des Offizialdeliktes einzusetzen und dem Antrag Ihre Unterstützung zu geben.