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Bührer Gerold · Nationalrat · 1999-12-20

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 1999-12-20

Wortprotokoll

Angesichts der fortgeschrittenen Zeit möchte ich mich kurz fassen. Wir beantragen Ihnen, unseren Vorstoss in der Form der Motion zu überweisen. Gestatten Sie mir einige kurze Bemerkungen.

Zur Konsequenz unserer Steuerpolitik: Wir haben im Zusammenhang mit der Wohneigentums-Initiative immer gesagt, dass Handlungsbedarf besteht. Wir haben damals der Initiative mehrheitlich nicht zugestimmt, weil sie uns erstens in der Form nicht überall überzeugte. Zweitens haben wir ihr aufgrund des Zeitpunktes im Zusammenhang mit dem "runden Tisch" nicht zugestimmt.

Wir haben aber dazumal schon angekündigt, dass wir einen Vorstoss einbringen werden, und zwar einen Vorstoss, der einen Systemwechsel zum Ziele hat. Die Diskussionen während des Abstimmungskampfes haben damals gezeigt, dass sehr wahrscheinlich ein höherer Prozentsatz der Stimmberechtigten auch einen Systemwechsel befürworten würde. Dies ganz kurz zur Vorgeschichte.

Zu zwei, drei Elementen, die auch in der bundesrätlichen Antwort vorhanden sind: Eine Frage betrifft die Aufkommensneutralität. Ich glaube, wir haben bei früherer Gelegenheit schon verschiedentlich Studien über die Auswirkungen des Vorstosses der CVP-Fraktion und anderer Vorstösse durchführen lassen. Ich gebe hier ganz klar zu erkennen, dass die Umsetzung unseres Vorstosses nicht hundertprozentig aufkommensneutral sein wird, wenn wir eine buchhalterische Rechnung machen. Wir sind jedoch der Auffassung, dass der Vorstoss positive volkswirtschaftliche Effekte haben wird, dass er - mit anderen Worten - mittel- bis längerfristig auch vom Gesichtspunkt der fiskalischen Betrachtung her absolut gerechtfertigt ist. Wir haben mittlerweile auch Beispiele im Zusammenhang mit der Parlamentarischen Initiative Gysin Hans Rudolf (98.455, "Bausparen. Änderung des StHG"), der Sie Folge gegeben haben: das Beispiel des Bausparmodells Basel-Landschaft, das diese Effekte klar aufzeigt.

Ich würde nicht so weit gehen wie jene Studien, die den Bogen sehr weit spannen; aber ich glaube, wir können heute klar feststellen, dass wir mit diesem Vorstoss positive Multiplikatoreffekte haben werden.

Weshalb ist heute die Überweisung in Form einer Motion möglich? Es wird zum Teil argumentiert, dass eine Expertenkommission ihre Arbeiten erst im März 2000 abschliessen wird. Wir nehmen positiv zur Kenntnis, dass diese Arbeitsgruppe vom Finanzminister eingesetzt worden ist. Wir nehmen selbstverständlich dann auch zusätzliche Erkenntnisse gerne zur Kenntnis. Wir sind hingegen der Auffassung, dass es hier und heute um eine grundsätzliche steuerpolitische Weichenstellung geht; es gibt bereits Bundesordner voll an Materialien über Abklärungen. Wir sind der Meinung, dass wir heute entscheiden können, ob wir diesen Vorstoss als Motion überweisen wollen.

Als weiterer Punkt wird erwähnt, dass bei einer Überweisung der Motion quasi kein Handlungsspielraumin mehr für die Detailausarbeitung vorhanden wäre. Auch dem ist nicht so: Wir werden als Gesetzgeber - auch nach Überweisung dieser Motion, und wenn Sie der Parlamentarischen Initiative der CVP-Fraktion Folge geben - in der Lage sein, [PAGE 2592] allenfalls neue Erkenntnisse in den Gesetzgebungsprozess einzubeziehen.

Es geht hier und heute um das Einlösen eines Versprechens, das wir nach der Volksabstimmung über die Volksinitiative "Wohneigentum für alle" nach aussen klar abgegeben haben. Wir wollen heute dieses Versprechen gegenüber dem Stimmberechtigten mit einem Ja zur Motion einlösen. Ich betone noch einmal: Wir haben absolut ausreichenden Handlungsspielraum, um allfällige neue Erkenntnisse in die Detailberatung einfliessen zu lassen.

Wir sind überzeugt, dass - selbst dann, wenn kurzfristig Nettoausfälle resultieren werden - die empirischen Erkenntnisse klar erkennen lassen, dass mittel- und längerfristig der Gesamteffekt positiv sein wird.

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