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Wicki Franz · Ständerat · 2000-06-22

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-22

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat am 22. Dezember 1999 eine Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben überwiesen, womit der Bundesrat beauftragt wird, den eidgenössischen Räten nach Konsultation der Kantone Bericht und Antrag zu unterbreiten, damit die im Bundesbeschluss über die Risikokapitalgesellschaften enthaltenen Steuererleichterungen auch bei der kantonalen Besteuerung gelten sollen.

Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, diese Motion entgegenzunehmen. Auch Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die Motion zu überweisen.

Bei dieser Motion geht es darum, eine Bestimmung, die sich ausschliesslich auf das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer bezieht, auf die Kantone auszuweiten. Ursprünglich hatte Ihre WAK nur vorgesehen, den Risikokapitalgesellschaften Steuererleichterungen zu gewähren. Hierzu wäre eine analoge Bestimmung im Steuerharmonisierungsgesetz nicht notwendig gewesen, da solche Gesellschaften vom so genannten Holdingprivileg profitieren [PAGE 461] können. Solche Gesellschaften sind also steuerlich an sich bereits freigestellt.

Da nun aber das Bundesgesetz über die Risikokapitalgesellschaften auch für Privatinvestoren, die eine zu gründende Jungunternehmung mit nachrangigem Darlehen finanzieren, eine Steuererleichterung vorsieht, ist es infolge der vertikalen Steuerharmonisierung notwendig, diese Bestimmung auch auf die Kantone auszudehnen.

Die angestrebte Harmonisierung kann den Massnahmen des Bundes für die Förderung von Unternehmungsgründungen in vielversprechenden Bereichen, beispielsweise im Bereich der neuen Technologien, zu einem höheren Wirkungsgrad verhelfen. Für Ihre Kommission ist es aber wichtig, dass die in der Motion geforderte Ausweitung im Einvernehmen mit den Kantonen erfolgen muss. Im Übrigen liessen wir uns von der Verwaltung dahingehend orientieren, dass die Steuererleichterungen für Privatinvestoren, die eine zu gründende Jungunternehmung mit nachrangigem Darlehen finanzieren, sehr wenige Fälle betreffen. Es wäre daher auf kantonaler Ebene ein Leichtes, diese Steuererleichterungen zu vollziehen. Man erklärte uns, dass sich die Kantone dem Ansinnen der hier angestrebten vertikalen Harmonisierung kaum widersetzen werden.

Namens der Kommission bitte ich Sie daher, die Motion zu überweisen.