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Wehrli Reto · Nationalrat · 2005-10-07

Wehrli Reto · Nationalrat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat unterstützt dieses Postulat. Dafür danke ich unserer Landesregierung. Sie ist bereit, auf eine nötige und - davon bin ich überzeugt - fruchtbare Diskussion einzutreten, die von gesellschaftlicher Relevanz ist.

Worum geht es? Ganz einfach darum, dass die Verantwortung von Eltern für ihre Kinder nicht primär vom Zivilstand abhängig ist; eine Selbstverständlichkeit, denn Rechte, Pflichten und Zuneigung zwischen Eltern und Kindern sind nicht etwas, was von einem Registereintrag abzuleiten ist. Sie gelten, und sie haben zu gelten, solange das Kind unmündig ist.

Allein, der Gesetzgeber sieht bisher etwas anderes vor. Die heutige Regelung der elterlichen Sorge bei nichtverheirateten und geschiedenen Eltern kennt zwei wesentliche Schwächen. Erstens widerspricht sie dem Kindeswohl. Damit zu argumentieren ist nicht ganz einfach. Denn der Begriff des Kindeswohls ist ausgeleiert, abgegriffen und deshalb fast nicht mehr zu gebrauchen. Viele meinen, Kindeswohl sei immer gerade das, was sie im Zusammenhang mit Kindern alltäglich praktizieren oder politisch postulieren. Die weitere Diskussion wird das noch zeigen. Trotzdem - bei allen terminologischen Schwierigkeiten - kann eines sicher nicht abgestritten werden: Praktisch alle Kinder wollen mit beiden Eltern einen persönlichen, regelmässigen, konstanten und verbindlichen Umgang pflegen.

Genau hier liegt das Problem. Das Gesetz geht derzeit davon aus, dass im Trennungsfalle dem einen Elternteil, zumeist dem Vater, die elterliche Sorge vorenthalten werden kann. Zu Recht spricht man von einem System, das Väter "entsorgt", sei es bei unverheirateten Paaren, sei es im Scheidungsfall. Dies aber steht in offensichtlicher Weise dem Bedürfnis der Kinder entgegen.

Zweitens ist die "Entsorgung" von Eltern für diese selber ungerecht und verletzt das Gleichbehandlungsgebot. Dabei sprechen wir nicht von Wünschen aus dem egalitären Ideenhimmel, sondern von echten, unmittelbaren Anliegen, die einen Kernbereich des Menschseins berühren. Man wundert sich deshalb, mit welcher Hingabe im vorliegenden Kontext gegen die Gleichbehandlung von Mann und Frau votiert wird, und zwar ausgerechnet von Kreisen, die sonst die Gleichstellung von Mann und Frau durchaus wortreich vertreten.

Das heutige Recht macht einfach keinen Sinn. Es schafft falsche Anreize und straft Mütter ebenso wie Väter, aber immer die falschen. Bevorteilt werden nämlich jene Männer, die sich vor der Verantwortung für ihre Kinder drücken und notabene auch die schlechteren Beitragszahler sind. Die Betreuung obliegt in diesen Fällen alleine der Mutter. Sie alleine muss sich zeitlich, organisatorisch, sozial und emotional auf die Kindererziehung einstellen.

Hingegen benachteiligt das heutige ZGB ausgerechnet jene Väter, die sich emotional und zeitlich für ihre Kinder engagieren wollen. Vom Sorgerecht sind sie nämlich ausgeschlossen, es sei denn, die Kindsmutter sei damit einverstanden. Gegen den Willen der Frau hat ein Mann derzeit, von wenigen Ausnahmen abgesehen, keine Chance, Mitinhaber der elterlichen Sorge zu werden. Das vergrössert das Risiko eines Kontaktabbruchs zum Nachteil des Kindes. So weit eine kurze materielle Beurteilung.

Darüber hinaus gibt es einen weithin unterschätzten, im praktischen Alltag aber ausnehmend wichtigen Aspekt, nämlich die Verhandlungssituation. Männer und Frauen diskutieren die Sorgefrage heute nicht auf gleicher Augenhöhe. Die Frauen und deren Rechtsvertreter wissen, dass sie keine Kompromisse eingehen müssen. Sie sind ja sowieso im Vorteil, sei es von Gesetzes wegen oder aufgrund der einseitigen Rechtspraxis. Das ist keine Ausgangslage, die faire Verhandlungen zulässt. Ganz im Gegenteil ist dieses von Beginn weg bestehende Gefälle eine Quelle von Frustration, Resignation und Streit. Das kann niemand wollen. Vielmehr müssen wir darangehen, die unheilvolle Verquickung der beiden Ebenen Elternbeziehung und Mann-Frau-Beziehung aufzubrechen.

Schliesslich noch ein Blick ins Ausland: Die bedeutendste rechtstatsächliche Untersuchung, die in Europa durchgeführt wurde - das ist die bekannte Untersuchung von Roland Proksch aus Deutschland -, beurteilt die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall weit überwiegend als positiv. Sie belegt unter diversen Aspekten Vorteile für alle - für die betroffenen Kinder, die Eltern und auch für den weiteren Familienkreis. Nicht zu unterschätzen ist nämlich die Bedeutung des gesamten familiären Umfeldes, insbesondere die Möglichkeit einer intakten Grosseltern-Grosskind-Beziehung. Sie ist vermehrt in die Überlegungen mit einzubeziehen. Auch aus anderen europäischen Ländern, insbesondere aus Frankreich, liegen ähnlich lautende Befunde vor.

Befassen wir uns deshalb mit dem Regelfall für die elterliche Sorge. Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates. Folgen wir ihm, und lassen wir uns auf eine gründliche Auseinandersetzung mit dem Thema ein.