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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-09-20

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-20

Wortprotokoll

Meine Interessenbindung vorab: Ich habe es wie Herr Wicki, ich bin zum Glück gesund; ich habe aber seit Jahren auch Prämien für Zusatzversicherungen bezahlt; und als Prämienzahlerin habe ich auch den Anspruch, dass für mich, wenn ich einmal in einem Spital gepflegt werden muss, auch der Grundversicherungsanteil gezahlt wird. Herr Jenny, damit werden nicht die Privatspitäler subventioniert, sondern die Spitäler erhalten einen Beitrag aus der Grundversicherung an die Leistungen, die für den Patienten erbracht werden. Das müsste auch in Ihrem Verständnis ein Grundrecht sein: Alle Patienten, unabhängig von der Versicherungsstruktur, die sie haben, werden gleich behandelt, wenn sie sich in einem Spital mit Leistungsauftrag eines Kantons aufhalten.

Aber angesichts der Vorwürfe, die jetzt von verschiedenen Seiten gegen das Modell der Subkommission mit einer Leistungsabgeltung im stationären und im ambulanten Bereich gerichtet werden, insbesondere von der Gesundheitsdirektorenkonferenz, müsste man sich eigentlich schon fragen: Haben wir bis jetzt eigentlich eine so schlechte Gesetzgebung gehabt? Wollen wir eine unbegrenzte Ausweitung der Leistungen? Wollen wir eine unkontrollierbare Kostenentwicklung? Wir machten uns als Kommission für dieses Modell stark und mussten uns diese Vorwürfe auch vom zuständigen Departementschef anhören.

Die Kommissionspräsidentin hat Ihnen die Grundzüge der Vorlage erläutert. Ausgangspunkt ist die Tatsache, dass unser Parlament, und zwar in beiden Kammern, ganz klar einen Richtungsentscheid gefällt hat, der darauf abzielt, eine einheitliche, leistungsabhängige Finanzierung für stationäre und für ambulante Leistungen zu erreichen. Gemäss Vorlage, welche seinerzeit im Parlament gescheitert ist, wurde [PAGE 687] ein schrittweises Vorgehen geplant, wie das auch der Bundesrat in seinem jetzigen Vorschlag wieder vorsieht. Ziel war es, eine entsprechende Vorlage innerhalb von drei Jahren an das Parlament weiterleiten zu können; davon sind jetzt bereits zwei Jahre verstrichen. Weil die Zielsetzung klar und allgemein akzeptiert wurde, waren wir der Meinung, dass sich ein zweimaliger Aufwand nicht lohne. Dieser Meinung sind übrigens auch sämtliche Leistungserbringer, die sagen, der Aufwand einer zweimaligen Umstellung sei unendlich gross und der Nutzen sehr klein. Diese Zwei-Schritte-Prozedur erachteten wir daher als sinnlos, umso mehr, als wir uns, wie ich gesagt habe, in der Zielsetzung klar einig waren. Wir sind uns bewusst, dass unser Modell vielleicht nicht perfekt ist und dass noch einige Fragen offen sind, aber wir sind von der Richtung überzeugt.

Nun zu einigen Einwänden der Kantone:

Wenn uns vorgeworfen wird, die Zahler - und als das verstehen sich die Kantone, dabei zahlt der Bund doch auch einen rechten Anteil - hätten kaum mehr Einfluss auf den Umfang der Leistungen und keinen Zugang zu Daten, so ist dem entgegenzuhalten, dass das Gegenteil der Fall ist. Gerade die Kantone sind es, die die Planung zu machen haben und auch umzusetzen hätten, eine Arbeit, die viele von ihnen noch nicht gemacht haben, die mir aber - Erika Forster hat das ebenfalls erwähnt - in vielen Belangen äusserst weitgehend scheint; lesen Sie Artikel 39 Absatz 1 Litera d. Die ausgedehnte Planungskompetenz der Kantone lässt nur jenen Kantonen respektive jenen Gesundheitsdirektoren Raum für private Angebote, die das auch wollen. Es kann daher für Privatspitäler schwerwiegende Konsequenzen haben, wenn die Kantone die Planung integral erstellen müssen und die heutigen A- und B-Listen keinen Platz mehr haben. Es sind für diese Institutionen Leistungskapazitäten und Höchstkapazitäten festzulegen. Mit den abgeltungsbedürftigen Leistungsaufträgen für die Versorgung der Bevölkerung können die Kantone Auflagen verbinden. Ich kann also nicht verstehen, weshalb sie sagen, sie gäben sämtliche Kompetenzen aus der Hand. Bei der Festlegung dieser gemeinwirtschaftlichen Leistungen ist auch kein Rechtsweg mehr möglich, wie das heute der Fall ist.

Also noch einmal: Die Beiträge gehen nicht an die Privatspitäler, sondern die Kantone erteilen Leistungsaufträge im Rahmen der Bedürfnisse, die sie haben. Die Kritik, die Kantone seien nur Zahlstellen und hätten keinerlei Kontrolle über Anzahl und Umfang der Leistungsanbieter und der Leistungen, ist daher im stationären Bereich sicher nicht gerechtfertigt. Ob und wie stark sie dies im ambulanten Bereich mit der Praxiszulassung wahrnehmen wollen, ist ihnen ebenfalls überlassen. Diese Kritik hätte auf der einen Seite allenfalls eine gewisse Berechtigung, aber auf der anderen Seite auch wieder das Gegenteil zur Folge, wenn wir gleichzeitig die Vertragsfreiheit im stationären und im ambulanten Bereich einführen. Konsequenterweise ist diese anzustreben. Der Grundsatz, wonach private Anbieter angemessen zu berücksichtigen sind - welcher ebenfalls im KVG enthalten ist -, ist im Rahmen dieses geänderten Rechtes mit einzubeziehen. Auch die Kantone haben sich dem Wettbewerb zu stellen, und als Richter in eigener Sache fällt ihnen dies oft schwer.

Die Versuchung, ihre eigenen Spitäler, die öffentlichen Spitäler, zu berücksichtigen und die privaten nicht - ohne Rücksicht auf Qualität und Angebot der Leistungen, auch ohne Rücksicht auf Preise -, ist sehr gross. Für das Schicksal der Vorlage ist es aber entscheidend, dass eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Kantonen gefunden werden kann.

Das von den Kantonen vorgeschlagene Modell trägt diesen Überlegungen keinerlei Rechnung, denn - wir haben es mehrmals gehört - es ist ein Modell, das einige Schritte zurückgeht: hinter das Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes und zur Situation der Vor-KVG-Zeiten. Wenn man konsequent wäre, müsste man sich dann ja auch fragen: Gehen wir wieder vom Obligatorium weg? Denn weshalb soll sich jemand obligatorisch versichern lassen, wenn ihm der Grundversicherungsbeitrag dann nicht gutgeschrieben wird? Ich denke, das wäre dann die Konsequenz, welche die Kantone auch zu ziehen hätten. Im Übrigen ist es nicht etwa so, dass die Gesundheitsdirektorenkonferenz ihr Modell einstimmig verabschiedet hat. Es gibt Gesundheitsdirektoren, welche es vehement ablehnen; es gibt Gesundheitsdirektoren, welche eine andere Lösung anstreben; und es gibt solche, die das Modell wollen - aber dann eben auch die Konsequenzen zu ziehen hätten.

Festzustellen ist, dass die Kommission nach einer zukunftsgerichteten Lösung gesucht hat. Sie will die heutigen falschen Anreize des Finanzierungsmodells beseitigen. Sie will ambulante und stationäre Leistungen gleich behandeln, auch dies ein Anliegen, dessen Umsetzung bereits in der gescheiterten KVG-Revision klar angestrebt wurde. Die Kommission will eine Kostenbeteiligung der Patienten und Beiträge der Kantone, und Bundesrat und Kommission wollen eine Gleichbehandlung der in öffentlichen und privaten Spitälern erbrachten Leistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz. Bundesrat und Kommission wollen die Gleichbehandlung aller obligatorisch Versicherten. Ich glaube, in diesen Punkten sind wir uns alle einig, dies im Gegensatz zur Gesundheitsdirektorenkonferenz - oder zur öffentlich geäusserten Meinung der Gesundheitsdirektorenkonferenz.

Die Finanzierung über leistungsbezogene Fallpauschalen soll im ambulanten und im stationären Bereich erfolgen. Dass Leistungen und nicht einfach Angebote bezahlt werden, scheint mir selbstverständlich zu sein. Der wesentliche Unterschied - wir haben es gehört - besteht in der Finanzierung. Die Kommission will eine wettbewerbsorientierte, leistungsbezogene Finanzierung. Über den Begriff Monismus kann man sich streiten, hier gibt es verschiedene Interpretationen. Dass das Modell 30/70 nicht ein Monismus in Reinform ist, ist auch klar.

Die Kommissionsmitglieder sind aber davon überzeugt, dass dieses Modell ohne zusätzlichen administrativen Aufwand funktionieren kann. Ich möchte Herrn Jenny jetzt ausnehmen, er ist anscheinend nicht mehr davon überzeugt. Wir unterbreiten Ihnen diese Vorlage im Wissen darum, dass sie wahrscheinlich nicht perfektioniert ist, aber wir waren der Meinung, dass wir endlich mal einen Schritt weiter kommen müssen. Wir haben in den letzten Jahren in dieser Gesetzgebung genügend abgelehnte Vorlagen und genügend Rückschritte gehabt. Wir sind als Parlament, das möchte ich auch feststellen, unglaubwürdig, wenn wir uns nicht zusammenraufen können.

Wir haben die Kantone angehört. Ich weiss nicht, ob Herr Jenny nicht dabei war, aber wir haben sie in der Subkommission angehört, wir haben sie in der Gesamtkommission angehört, wir haben Papiere von ihnen erhalten. Ich denke, die Gesundheitsdirektorenkonferenz kann nicht sagen, wir hätten sie nicht angehört. Wenn heute eine Rückweisung vorgenommen würde, so müsste sie mit dem klaren Auftrag verbunden sein, dass alle Player, auch die Kantone, nach konstruktiven Lösungen suchen, die nicht auf Zeiten vor dem Versicherungsgerichtsurteil zurückgehen. Es geht darum, dass wir alle eine leistungsbezogene Finanzierung wollen, dass wir nicht einfach mehr Beiträge an Institutionen wollen, dass wir eine zukunftsgerichtete Gesetzgebung machen. Das wäre mein Wunsch. Wenn wir Rückweisung beschliessen, dann nicht einfach in dem Sinne, dass wir uns jetzt einmal mehr hinter diese Vorlage setzen und letztendlich dann wieder ein Scheitern provozieren. Wir werden immer Widerstände haben, die Interessen sind zu gross, in jeder Hinsicht. Dies wäre deshalb mein Wunsch, sollten wir Rückweisung beschliessen.

Ich möchte Ihnen beantragen einzutreten und Sie bitten, sich die Vorlage dann auch wirklich mal anzusehen und sich nicht einfach auf die Meinung verschiedener Leute zu stützen, die sich nicht intensiv mit der Materie beschäftigt haben.