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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-09-21

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Ich möchte die zuständige Mitarbeiterin der Direktion aus dem Protokoll zitieren: "Anspruch auf Kinderzulagen haben nur Personen, die als Arbeitnehmer oder Selbstständigerwerbende obligatorisch AHV-versichert sind und Beiträge zahlen. Nichterwerbstätige sind nicht eingeschlossen. Die Kantone können hier Regelungen treffen." Die Kantone sind es auch, die teilweise Regelungen getroffen haben, die dafür sorgen - nicht nur mit der Sozialhilfe, sondern auch mit anderen Möglichkeiten -, dass hier eben Härtefälle ausgeschlossen werden.

Ich empfehle Ihnen, auch hier das Subsidiaritätsprinzip zu wahren, die Kompetenzen der Kantone zu respektieren und auch etwas Vertrauen in die kantonalen Gesetzgeber zu haben. Auch sie sind vom Volk gewählt. Es ist überhaupt nicht klar, wie hoch die Kosten für diese Ausgaben wären; niemand konnte uns sagen, wie viele Kinder das betrifft. Das von Frau Brunner in der Kommission immer wieder zitierte Beispiel der Studentin mit einem Kind, die kein Einkommen hat, scheint mir nicht unbedingt ein typisches Beispiel zu sein. Es können auch Erwerbslose sein, die von der Arbeitslosenversicherung profitieren usw. Wir haben dem Prinzip "Ein Kind, eine Zulage" hier von Anfang an nie zugestimmt. Wir haben das jetzt konsequenterweise auch bei den Selbstständigerwerbenden durchbrochen.

Ich beantrage Ihnen, hier der Minderheit Forster zuzustimmen. Es wäre eine Abkehr vom Versicherungsprinzip, denn es würden keine Beiträge bezahlt, wohl aber Leistungen bezogen; einmal mehr ohne Rücksicht auf die kantonalen Regelungen.