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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-09-21

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

In Bezug auf die Zulassung von Familienausgleichskassen gemäss Artikel 14 Absatz 2 bestanden einige Unsicherheiten und Unklarheiten und vor allem auch Ängste. Es ist nicht so, dass die Geschäftsführung - ich möchte dies zuhanden des Protokolls festhalten - ausschliesslich durch die AHV-Ausgleichskassen wahrgenommen werden kann, bei denen die unterstellten Personen angeschlossen sind. Die Kantone können Kassen dann als Abrechnungsstellen anerkennen - dies ist entscheidend -, wenn sie gemäss Artikel 63 Absatz 5 AHVG über die AHV-Ausgleichskassen mit dem System in Verbindung stehen.

Denn es wurden Bedenken geäussert, und es wurde gefragt, was mit den Familienausgleichskassen geschehe, die keiner AHV-Kasse angeschlossen sind. Es ist hier festzuhalten, dass mit diesem Konzept zwar eine gewisse Beschränkung der Zahl der Familienausgleichskassen zu erwarten ist, dass aber keineswegs eine ausschliessliche Zuständigkeit der AHV-Ausgleichskassen besteht. Ich hoffe, dass damit die Ängste der verschiedenen Ansprechpartner, die uns geschrieben haben, ausgeräumt werden können. Aber man wollte mit Artikel 14 dem oft gehörten KMU-Anliegen "one stop shop" besser Rechnung tragen und die ursprüngliche Idee bekämpfen, das ganze Gesetz nur über die kantonalen Ausgleichskassen laufen zu lassen.