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Ogi Adolf · Bundesrat · 1999-12-20

Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 1999-12-20

Wortprotokoll

Es ist nicht das erste Mal, dass der Bundesrat eine Frage im erwähnten Zusammenhang zu beantworten hat. Die Devise des Bundesrates ist klar: Flexibilität ja, Abbau nein, weil Bewegung und Sport für unsere Jugend nötiger denn je sind. Wer hier Abstriche macht, handelt kurzsichtig. Wer Sparübungen auf dem Buckel unserer Jugend austrägt, handelt verantwortungslos. Wer Turnstunden abbaut, verkennt die gesundheitliche und soziale Bedeutung von Bewegung und Sport. Die Kantone verlangen eine flexiblere Handhabung des Turnstundenobligatoriums.

Das Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Verordnung über Turnen und Sport wurde am 6. September 1999 abgeschlossen. Die Auswertung und die anschliessende Diskussion ergaben eine flexible, aber trotzdem verbindliche Formulierung. An ihrer Plenarversammlung vom 5. November 1999 stimmte auch die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) zu, dass beim obligatorischen Sportunterricht an Volks- und Mittelschulen am Durchschnitt von drei Stunden pro Woche festgehalten wird. Die Vorgabe von durchschnittlich drei Stunden Sportunterricht ist klar, verbindlich und messbar. Die Schulen erhalten aber neu die Möglichkeit, die vorgeschriebene Lektionszahl mit obligatorischen Schulsportangeboten, zum Beispiel mit Lagerwochen, Blockkursen usw., zu erreichen.

Der Bundesrat und die EDK geben ihrer Hoffnung Ausdruck, dass aufgrund dieser Neuregelung nun auch die bisher säumigen Kantone die gesetzlichen Vorschriften besser einhalten.

In der Schule - auch in der Berufsschule - hat der Sportunterricht aus folgenden Gründen oft einen schweren Stand:

1. fehlende Information oder Fehlinformation über die Bedeutung von Bewegung und Sport für die Jugend;

2. mangelnde Anerkennung des Sports als Element unserer Kultur, als wichtige Säule der Gesundheitspflege und deshalb auch als vollwertiges Schulfach;

3. angeschlagene Glaubwürdigkeit des Sports wegen Fehlentwicklungen wie Doping, Gewalt und sexuelle Übergriffe;

4. teils ungenügende Ausbildung der Lehrer, qualitative Mängel des Unterrichts;

5. fehlende, schlecht erreichbare oder durch Dritte genutzte Hallen und Anlagen.

Bei allen genannten Schwachpunkten muss es Verbesserungen geben. Diesbezüglich laufen zurzeit verschiedene durch das VBS initiierte Projekte der Eidgenössischen Sportkommission und des Bundesamtes für Sport. Aufgrund des sportpolitischen Konzepts, zu dem der Bundesrat heute ja den Start gegeben hat, soll zudem, gemeinsam mit den privatrechtlichen Partnern, der Sport in der Schweiz klar strukturiert und zeitgemäss weiterentwickelt werden.

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