Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-09-27
Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-27
Wortprotokoll
Zu den Aufgaben der Redaktionskommission steht im Parlamentsgesetz: "Sie" - die Redaktionskommission - "sorgt dafür, dass die Texte verständlich und knapp formuliert sind." Dieser Auftrag ist nicht immer einfach zu erfüllen. In diesem Sinne haben wir uns auch des Artikels 10 des Tierschutzgesetzes angenommen. Wenn Sie alleine schon die Fahne zu Artikel 10 betrachten, sehen Sie, dass der Ständerat hier nicht nur chirurgisch eingegriffen hat, sondern dass dieser Artikel wesentlich abgeändert und ergänzt worden ist.
Bewilligungspflicht und Meldepflicht sind nicht klar abgegrenzt. Wenn wir beispielsweise Absatz 2bis von Artikel 10 lesen, finden wir hier etwas versteckt eine Meldepflicht. Wir schlagen nun vor, diese Meldepflicht in einem neuen Artikel 10a aufzufangen. Absatz 2ter finden Sie dann neu als Absatz 2 des neuen Artikels 10a.
Ich unterbreite Ihnen nun die überarbeitete Fassung der Redaktionskommission als Einzelantrag. Wir wollten nicht erst anlässlich der Schlussabstimmung darauf hinweisen. Auch das wäre möglich gewesen; damit haben wir aber inzwischen auch schon bestimmte Erfahrungen gemacht. Wegen der Komplexität ist für einmal der heute gewählte Weg zweckmässig. Ich möchte ausdrücklich festhalten: Erstens enthält unsere Fassung absolut keine materiellen Änderungen; zweitens ist unsere Fassung auch im Detail nicht nur mit dem Sprachendienst, sondern auch mit dem Bundesamt für Veterinärwesen abgestimmt. Die Klammerbemerkung am Schluss von Artikel 10 Absatz 1 wird dann im Schlussabstimmungstext noch als Fussnote erscheinen.
Ich ersuche Sie, diesem Antrag zuzustimmen.