Büttiker Rolf · Ständerat · 2005-09-29
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-29
Wortprotokoll
Ich möchte mich zur Motion 05.3228, "Zusammenführung von BWL, BLW, BVET und Eidgenössischer Forstdirektion", äussern und hier meine Bedenken anmelden. Ich stelle keinen anderen Antrag. Wenn wir den Text lesen, sehen wir, dass es um einen Prüfungsauftrag geht; Herr Stähelin hat es gesagt. Deshalb macht es auch wenig Sinn, hier jetzt einen Ablehnungsantrag zu stellen.
Aber ich möchte der Frau Bundeskanzlerin zuhanden des Bundesrates doch einige Bedenken zur zweiten Motion mit auf den Weg geben: Wir müssen schon aufpassen, dass wir Stellung und Funktion des Bundesamtes für Veterinärwesen und seine Aufgabe der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit etwas genauer anschauen und nicht etwas beschliessen, was wir hier in diesem Rat vor drei Jahren ganz anders beschlossen haben; ich komme darauf zurück. Es geht um die Lebensmittelsicherheit und um die Verantwortung des BVET. Hier müssen wir uns doch einige Gedanken machen, die ich der Bundeskanzlerin gerne mit auf den Weg gebe:
1. Wir müssen uns im Klaren sein, dass das Bundesamt für Veterinärwesen bei der Überwachung der Nahrungsmittelherstellung wichtige Funktionen im Sinne des Gesundheitsschutzes ausübt. Das BLW auf der anderen Seite hat vorab die Aufgabe, im Rahmen der Gesetzgebung die Landwirtschaft und die Primärproduktion zu fördern. Deshalb ist es wichtig - auch staatspolitisch -, dass wir eine fördernde Stelle und eine überwachende Stelle haben. In unserem Verständnis sollten die Funktionen der Förderung und der Überwachung nach wie vor getrennt bleiben. Die Veterinärdienste haben bei der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit auch in Zukunft - das müssen wir auch sehen - eine zunehmende Bedeutung. [PAGE 807]
2. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass wir vor nicht allzu langer Zeit etwas ganz anderes beschlossen haben. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates reichte am 28. Juni 2002 eine Motion zugunsten der Schaffung einer unabhängigen Stelle für Lebensmittelsicherheit ein, die vom Plenum auch angenommen wurde. Der Bundesrat wies darauf hin, dass die Lebensmittelkontrolle auf Bundesebene den neuen Bedürfnissen entsprechend reorganisiert werden soll. Der Ständerat, unser Rat, überwies diesen Vorstoss - damals war das noch möglich - in Form eines Postulates. Wenn wir jetzt hingehen und das BVET dem BLW einverleiben, ist diese Unabhängigkeit natürlich nicht mehr gegeben.
3. Selbstverständlich sind Sparmassnahmen und die Vermeidung von Doppelspurigkeiten von grösster Bedeutung. Im Falle des BVET ist aber eine Zusammenführung mit dem Bundesamt für Landwirtschaft sehr wahrscheinlich nicht die richtige Stossrichtung. Andere Koordinationsmodelle müssen geprüft werden; zum Beispiel scheint eine Eingliederung der Veterinärdienste in eine Amtsstelle, die der Lebensmittelsicherheit und damit dem Verbraucherschutz verpflichtet ist, mehr Sinn zu machen.
4. Die Organisation der Bundesverwaltung gehört in den Kompetenzbereich des Bundesrates, das ist unbestritten. Selbstverständlich kann und soll sich das Parlament ebenfalls zu diesen Fragen äussern. Dies gilt umso mehr, wenn - wie im vorliegenden Fall - besonders wichtige Ziele wie jene der Lebensmittelsicherheit betroffen sind. Doch müssen alle Aspekte berücksichtigt und falsche Weichenstellungen sorgfältig vermieden werden.
Im Sinne eines Prüfungsauftrages opponiere ich der Motion nicht, habe aber schwere Bedenken gegen die Vorstellung, in Zukunft alles in einem "Mammut-Amt" zu vereinen und Dinge zusammenzulegen, die nicht zusammengehören.