Frick Bruno · Ständerat · 2000-06-22
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-22
Wortprotokoll
Lassen Sie mich kurz die allgemeine Situation erläutern. Die wirtschaftliche Entwicklung in der Telekommunikation hat alle Prognosen übertroffen. Insbesondere das Tempo hat uns alle überrumpelt: das rasche Tempo, mit dem sich in Europa Umwälzungen vollziehen.
Die Swisscom arbeitet in dieser Situation gut. Ihre Leistungen verdienen grosse Anerkennung. Trotzdem: Für die Swisscom scheint es immer enger zu werden, denn sie arbeitet in einem engen Korsett. Das Korsett ist zu eng, als dass die Swisscom den Wettbewerb und andere Herausforderungen auf Dauer meistern könnte, denn weltweit, europaweit ist ein Trend klar: Unternehmen der Telekommunikation verbinden sich strategisch, d. h., sie gehen Allianzen ein, und diese werden gegenseitig mit Kapitalbeteiligungen, mit Aktientausch grösseren Ausmasses unterlegt. Diese gegenseitigen Kapitalbeteiligungen müssen substanziell sein, in der Regel weit über 10 Prozent.
Für die Swisscom ist eine solche Lösung, die heute im wirtschaftlichen Trend liegt, ausgeschlossen, weil das Telekommunikationsunternehmensgesetz verlangt, dass der Bund die Aktienmehrheit hält. In der gegebenen Wettbewerbssituation ist es nötig, dass wir rechtzeitig, d. h. heute, die Voraussetzungen schaffen, dass ein solcher Beteiligungsentscheid fallen kann, wenn er einmal nötig ist.
Damit sage ich klar: Es ist kein sofortiger Verkauf nötig, auch kein Verkauf der Swisscom-Mehrheit auf Vorrat, aber wir müssen die Voraussetzungen schaffen, dass die Swisscom und der Bund rasch handeln können. Ein solcher Entscheid ist im Interesse des Unternehmens, es ist ein Entscheid im Interesse der Telekommunikations-Nutzer - von uns allen -, es ist ein Entscheid im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dieser Entscheid muss zur gegebenen Zeit fallen können.
Der Bundesrat macht folgende wesentlichen Aussagen zu meinen Fragen; ich möchte kurz auf diese Aussagen eingehen:
1. Der Bundesrat will die Revision noch dieses Jahr vorlegen. Ich danke Ihnen sehr für diese klare Antwort; ich begrüsse diese Haltung, sie ist nötig, wie ich eben dargelegt habe.
Diese klare Antwort ist eine Absage an Kritiker aus zwei Lagern: Die einen sagen, der Bund müsse in jedem Fall auf lange Dauer Mehrheitsaktionär der Swisscom bleiben. Die zweite Gruppe sorgt sich, die Möglichkeit eines Mehrheitsverkaufs schaffe einen faktischen Druck auf den Bund, er müsse sich von der Mehrheit lösen. Den Anfängen sei zu wehren.
Diesen Kritikern haben Sie zu Recht eine Absage erteilt. Denn ich traue dem Bund zu, dass er seine Interessen betriebs- und volkswirtschaftlich richtig zu wahren weiss. Wir sind immer in der besseren Situation, wenn wir die Realität mitgestalten und uns nicht von ihr abschotten wollen. Die wirtschaftlichen Realitäten sprechen eine klare Sprache. Wenn jemand nicht bereit ist, notfalls handeln zu können, muss er später mit beschränkter Handlungsfreiheit unter Druck entscheiden - das wäre die schlechte Lösung. Ich unterstütze die Haltung des Bundesrates also klar.
2. Wie will der Bundesrat die Gesetzesrevision vornehmen? Er spricht sich für eine Änderung des Telekommunikationsunternehmungsgesetzes aus. Sie wollen die Swisscom nicht dem Obligationenrecht unterstellen, wollen also keine "normale" Aktiengesellschaft aus der Swisscom machen. In der Antwort führen Sie aus, dass Sie auch als Minderheitsaktionär Kontrollrechte wahrnehmen müssen. Namentlich führen Sie aus, "ein Vetorecht des Bundes gegen volkswirtschaftlich schädliche Übernahmen der Swisscom" müsse gesichert sein.
Ich meine, dass dieses Vetorecht in Form einer goldenen Aktie nicht nötig ist. Aus dieser Haltung spricht ein tief verwurzeltes Misstrauen gegenüber den Ergebnissen eines privatwirtschaftlichen Prozesses. Aber gerade die Liberalisierung des Telekom-Sektors ist heute ein Paradebeispiel dafür, wie der Übergang von staatlicher Verwaltung zu privater Initiative eine ganze Branche vitalisiert und volkswirtschaftlich positive Impulse ausgelöst hat. Ich meine, darum könnte auch der Bund auf eine so genannte goldene Aktie verzichten.
Substanziell ist diese Meinungsverschiedenheit allerdings nicht. Ich kann mich der Beurteilung der "NZZ" vom letzten Samstag anschliessen, die diese Haltung als "Klecks im Reinheft" bezeichnet. Ich meine, diese Beurteilung trifft die Situation gut.
3. Wer soll entscheiden, wenn der Bund allenfalls die Aktienmehrheit abgeben will? Der Bundesrat führt aus, es müsse rasch und vertraulich entschieden werden, in jedem Fall unter Ausschluss der Bundesversammlung. Ich bin anderer Meinung, Herr Bundesrat. Meine Aussage ist aber weniger von wirtschaftlichen als vielmehr von politischen und emotionalen Momenten bestimmt. Die Swisscom ist das Familiensilber der Eidgenossenschaft wie der Goldschatz der Schweizerischen Nationalbank das Familiengold ist.
Das Familiensilber soll nicht veräussert werden, bevor ein Familienrat stattgefunden hat. Darum ist eine Mitwirkung meines Erachtens nötig, entweder durch Genehmigung durch die Bundesversammlung oder - zumindest - durch die Konsultation der zuständigen Kommissionen.
Nötig ist auch eine klare und frühzeitige Regelung darüber, was mit dem Erlös geschehen soll. Für mich ist die Antwort klar: Es gilt Schulden zu bezahlen.
Ich meine also, dass das Parlament in einer geeigneten Form mitwirken muss, wenn der Bund seine Mehrheitsbeteiligung auf eine Minderheitsbeteiligung reduzieren oder ganz veräussern will.
4. Zur Frage nach den flankierenden Massnahmen: Herr Bundesrat Leuenberger, Sie halten in Ihrer Antwort unter Ziffer 5 zu Recht fest: "Die flächendeckende Grundversorgung .... wird durch das Fernmeldegesetz und insbesondere durch die darin vorgesehenen Grundversorgungskonzessionen gewährleistet." Weiter schreibt der Bundesrat: "Für die vom Stellenabbau überproportional betroffenen Regionen sieht der Bundesrat bei ausgewiesenem Bedarf flankierende [PAGE 453] regionalpolitische Massnahmen vor. Er hat das EVD und das UVEK beauftragt, dem Bundesrat bis zum September 2000 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten." Ich begrüsse das sehr.
Zur Antwort des Bundesrates darf ich festhalten: Der eingeschlagene Weg ist absolut richtig. Ich begrüsse ihn. Einige wichtige Punkte sind im Rahmen der Vernehmlassung und der konkreten Ausgestaltung aber noch zu überarbeiten.
Äussern möchte ich mich aber zu einem zweiten Punkt: Vor einer Woche haben Sie im Bundesrat vorgezogen entschieden, wohl aufgrund der laufenden Interpellationen. Sie haben, nebst der Telekom-Antwort, ein Junktim mit der Post geschaffen. Sie haben damit aus zwei Elementen ein Paket geschnürt. Bei der Swisscom wollen Sie die nötige wettbewerbliche Liberalisierung einführen, gleichzeitig aber wollen Sie aufseiten der Post die Finanzdienstleistungen zu einer veritablen Postbank ausbauen: einerseits marktwirtschaftliche Schritte, andererseits Aufbau einer parastaatlichen Bank.
Ich habe wohl Verständnis dafür, dass sich die Post Finanzen beschaffen muss. Aber die Frage stellt sich: Ist darauf eine parastaatliche, neue Bank die richtige Antwort? Soll mit mehreren hundert Millionen Franken staatlichem Dotationskapital - Aktienkapital, das unterlegt werden muss - eine neue Bank aufgebaut werden, oder soll hier nicht tatsächlich der Bankenwettbewerb, der in alle Verästelungen hinein bis in die kleinsten Dörfer mit genossenschaftlichen Banken spielt, mit einer parastaatlichen Bank konkurrenziert werden?
Bei allem Verständnis für den Finanzbedarf der Post lehne ich diese Haltung zurzeit ab. Die nötige Liberalisierung im Telekom-Bereich darf nicht mit dem Junktim einer parastaatlichen Bank erkauft werden.