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Escher Rolf · Ständerat · 2005-10-04

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-04

Wortprotokoll

Ich erlaube mir eine Vorbemerkung, damit die Grundlinie der Kommission klar ist: Der Ausbau des Knotenbahnhofes Zürich ist und bleibt ein Schlüsselprojekt. Dieses ist notwendig, nicht nur für die Region, sondern für das gesamte Bahnsystem Schweiz. Uneinig ist sich die Kommission in der Frage, wie und durch welche Finanzquellen dieses Projekt zu finanzieren ist. Ich würde mich wehren, wenn anderes behauptet würde. Die Haltung der Kommission war in dieser Grundsatzüberlegung klar und eindeutig.

Die Motion Hegetschweiler ist im Nationalrat schlank durchgewinkt worden. Hier im Ständerat wird es wohl eine satte Diskussion geben. Ich erlaube mir deshalb, den schriftlichen Kommissionsbericht, den Sie erhalten haben, mit einigen erläuternden Bemerkungen zu ergänzen.

Die Motion Hegetschweiler wurde in der Sommersession des letzten Jahres mit folgendem Text eingereicht: "Der Bundesrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass der Bau des neuen Durchgangsbahnhofes in Zürich Bestandteil der Leistungsvereinbarung 2007-2010 mit den SBB bleibt und dass die vorgesehene Eröffnung fristgerecht im Jahre 2013 erfolgen kann." Der Bundesrat seinerseits stellt den Antrag, die Motion abzulehnen.

In der Frühjahrssession dieses Jahres beschloss der Nationalrat mit 101 zu 7 Stimmen, die Motion anzunehmen. In der nationalrätlichen Diskussion wurde zudem ein paralleles Vorgehen für die Durchmesserlinie Zürich, für das Projekt Cornavin-Eaux-Vives-Annemasse (Ceva) in Genf und für das Projekt FMV Stabio-Arcisate im Tessin gefordert. Sie kennen alle den Prospekt, den diese drei Kantone erarbeiteten, als sie sich zusammentaten: "Drei Kantone, drei Projekte, ein Ziel." Darum ist es verständlich, dass der Alleingang bei der Durchmesserlinie dann in der nationalrätlichen Debatte relativiert wurde.

Ihre Kommission hatte gemäss Artikel 121 des neuen Parlamentsgesetzes nur die drei folgenden Möglichkeiten: erstens, die Motion zur Annahme empfehlen; zweitens, den Motionstext abändern und diesen zur Annahme empfehlen; [PAGE 828] oder drittens, die Motion zur Ablehnung empfehlen und allenfalls mit einem Postulat begleiten. In der Kommission wurden folgende zwei Anträge eingereicht: erstens der Antrag Pfisterer Thomas auf Abänderung des Motionstextes, und zwar mit folgendem Wortlaut: "Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament bis 2007 eine Vorlage zu unterbreiten, die den Bau des neuen Durchgangsbahnhofs in Zürich einschliesst. Es ist ein Realisierungsprogramm zu beantragen." Im Unterschied zur Motion Hegetschweiler legt der Abänderungsantrag Pfisterer die Finanzierungsart nicht fest; er lässt offen, ob über die Leistungsvereinbarung, ob über den zu schaffenden Infrastrukturfonds, ob über die ZEB-Gesamtschau, ob über eine andere Spezialfinanzierung oder über eine Kombination von diesen Möglichkeiten zu finanzieren sei.

Der zweite Antrag war der Antrag Leuenberger-Solothurn für ein Kommissionspostulat anstelle der Motion, und zwar mit folgendem Inhalt: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Aufnahme der Durchmesserlinie in Zürich in die Leistungsvereinbarung 2007-2010 prioritär zu prüfen."

Nach ausführlichen Beratungen führte Ihre Kommission drei Abstimmungen durch; es scheint mir wichtig, dass Sie den Abstimmungsmodus und die Resultate kennen. In einer ersten Abstimmung wurden der Motionstext Hegetschweiler und der abgeänderte Motionstext Pfisterer einander gegenübergestellt. Der Abänderungsantrag Pfisterer obsiegte klar mit 6 zu 2 Stimmen.

In einer zweiten Abstimmung wurde der obsiegende Antrag Pfisterer, die Motion mit abgeändertem Text anzunehmen, dem Antrag gegenübergestellt, die Motion abzulehnen und schlussendlich mit einem Postulat zu ersetzen. Beide Anträge erhielten 4 Stimmen. Mit seinem Stichentscheid votierte der Präsident dafür, die Motion abzulehnen.

Damit kamen wir zur dritten Abstimmung, nämlich über das Kommissionspostulat. Hier hat die Kommission den Antrag Leuenberger-Solothurn für ein Kommissionspostulat einstimmig unterstützt.

Zur Quintessenz dieses Prozedere:

1. Ihre Kommission lehnt die Motion Hegetschweiler, die sich ausschliesslich auf die Leistungsvereinbarung bezieht, grossmehrheitlich ab.

2. Ihre Kommission könnte mit einer Motion, entsprechend etwa dem Abänderungsantrag Pfisterer, wohl leben.

3. Ihre Kommission hat sich aber mit dem Stichentscheid des Präsidenten für die Ablehnung der Motion und in der Folge nolens volens einstimmig für das Kommissionspostulat entschieden.

In dieser Situation spielt Ihnen das neue Parlamentsgesetz einen Streich. Artikel 121 Absatz 4 legt nämlich in seinem ersten Satz Folgendes fest: "Eine Motion kann im Zweitrat" - das sind wir - "auf Antrag der Mehrheit der vorberatenden Kommission oder auf Antrag des Bundesrates abgeändert werden." Einen abgeänderten Motionstext kann Ihnen also nur die Kommissionsmehrheit oder der Bundesrat unterbreiten. Die Kommissionsmehrheit tut dies nicht; sie hat anders entschieden, wenn auch knapp. Das Ratsplenum selber hat keine Möglichkeit, auf einen Einzelantrag hin einen abgeänderten Motionstext zu beschliessen.

Meines Erachtens besteht der Ausweg, falls er gesucht wird, einzig darin, dass der Rat das Geschäft mit einem entsprechenden Prüfungsauftrag an die Kommission zurückweist. So ist meine Interpretation dieser Bestimmung des neuen Parlamentsgesetzes, und ich meine, dass sie vom Büro geteilt wird.

Ich hoffe, Ihnen damit einen Überblick gegeben zu haben. Finanziell geht es um enorme Bundesgelder. Der Bundesbeitrag für die Durchmesserlinie Zürich beträgt rund 1,1 Milliarden Franken, und dieser Betrag wird noch um 600 Millionen, bis auf rund 1,7 Milliarden, erhöht, wenn Sie die beiden anderen Projekte - jene von Genf und vom Tessin - ebenfalls einschliessen. Bei 1,7 Milliarden bezahlen die drei Kantone zusätzlich rund 1 Milliarde Franken.

Wenn Sie die Motion Hegetschweiler annehmen, müssen Sie konsequenterweise die beiden nächsten Leistungsvereinbarungen, 2007-2010 und 2011-2014, jeweils zusätzlich um eine halbe Milliarde, wenn es nur um die Durchmesserlinie Zürich geht, oder um 800 Millionen Franken, wenn es um alle drei Werke geht, ausstaffieren. Sie müssen konsequenterweise dann diese Beträge, 1 Milliarde oder 1,7 Milliarden, sprechen. Für neue Werke sind in der Leistungsvereinbarung, so, wie sie 2007-2010 vorgesehen ist, jährlich 80 Millionen Franken eingesetzt. Das ist die Situation.

Je nach Ausgang der Diskussion werde ich mir allenfalls erlauben, darauf nochmals zurückzukommen.

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