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Escher Rolf · Ständerat · 2005-10-04

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-04

Wortprotokoll

Ich kann mich recht kurz fassen: Ihre Kommission hat dieses Geschäft eingehend, während gut zwei Stunden, beraten. Ihre Kommission ist einstimmig auf die Vorlagen eingetreten, und sie hat beide Vorlagen in den Gesamtabstimmungen einstimmig verabschiedet. Das Geschäft enthält drei Bereiche:

1. Kernstück ist die Teilnahme der Schweiz an der EASA, an der Europäischen Agentur für Flugsicherheit. Dabei handelt es sich letztlich um die Ratifizierung des entsprechenden Beschlusses des Gemischten Ausschusses der EU und der Schweiz zum bilateralen Luftverkehrsabkommen. Damit hängen auch Änderungen des Luftfahrtgesetzes zusammen.

2. Bei Artikel 20 des Luftfahrtgesetzes wird die Errichtung eines Systems zur straffreien Meldung von besonderen Vorkommnissen vorgeschlagen. Dieses System hat einen starken Bezug zum Thema Flugsicherheit.

3. Dieser Bereich betrifft die Umsetzung einer Empfehlung, die unsere Geschäftsprüfungskommission im Nachgang zum Swissair-Grounding vorgelegt hat. Es geht um die Kompetenzzuweisung für die Erteilung der Streckenkonzessionen, und zwar darum, sie vom Departement auf das Bazl zu verschieben.

Seit den Siebzigerjahren bestehen in Europa Bestrebungen zur Harmonisierung der Anforderungen an die Flugsicherheit. Da Luftfahrt ein grenzüberschreitendes Phänomen ist, haben sich die europäischen Zivilluftfahrtsbehörden zur Joint Aviation Authorities (JAA) zusammengeschlossen. Damit soll verhindert werden, dass in jedem Land andere technische Vorschriften gelten. Die Schweiz war seinerzeit Gründungsmitglied der JAA. Diese hatte jedoch den grossen Nachteil, dass sie keine Durchsetzungsbefugnisse hat und somit nur Empfehlungen erlassen kann. Aus diesem Grunde hat die EU im Jahr 2002 die EASA gegründet, womit dieser erwähnte Nachteil der JAA für die EU-Mitgliedstaaten behoben ist.

Zu den Aufgabenbereichen der EASA gehören einerseits regulatorische Aufgaben. Die EASA unterstützt die EU bei der Ausarbeitung von Regeln und Standards im Bereich Flugsicherheit und überwacht die Umsetzung der Regeln und der Standards. Anderseits gehören auch Exekutivaufgaben dazu. Die EASA stellt Typenzertifikate für Flugzeuge aus, wobei es sich um die Erstzulassung von Luftfahrzeugen handelt. Sie stellt Zertifikate für die Entwicklungsbetriebe aus, Zertifikate für Entwicklungs-, Produktions- und Unterhaltsbetriebe in Drittstaaten.

Zurzeit konzentriert sich die EASA also auf die Bereiche Flugzeugentwicklung und -herstellung sowie auf die Unterhaltsbetriebe. Es ist jedoch vorgesehen, dass sich die EASA letztlich um alle Bereiche der Luftfahrt kümmert, also auch um den Betrieb der Airlines und um das Luftfahrtpersonal [PAGE 816] sowie - in einem letzten Schritt - um die Flugsicherung und die Flugplätze. Dabei wird die JAA schrittweise aufgelöst.

Die Zivilluftfahrt hat unbestritten einen stark grenzüberschreitenden Charakter. Dies gilt für die Schweiz natürlich in besonderem Rahmen, und zwar nicht nur in Bezug auf die Fluggesellschaften, sondern auch in Bezug auf die Herstellerbetriebe, wie beispielsweise Pilatus oder die Unterhaltsbetriebe der SR Technics. Die Entscheidungen, die von internationalen oder europäischen Gremien gefällt werden, haben grosse Auswirkungen auf die Zivilluftfahrt in den einzelnen Ländern, also auch in der Schweiz. Dies gilt vor allem für Entscheide auf der technischen Ebene.

Die Vorteile einer Teilnahme der Schweiz an der EASA liegen auf der Hand: Erstens brächte sie eine europaweite Anerkennung von Zertifikaten für Schweizer Betriebe. Zweitens brächte eine Teilnahme der Schweiz die Integration in die europäischen Bemühungen zur Harmonisierung und Konsolidierung der Anforderungen im Bereich der Flugsicherung. Dies wäre vor allem deshalb von Bedeutung, da die JAA, bei der die Schweiz heute noch Mitglied ist, stufenweise abgelöst wird. Drittens brächte eine Teilnahme der Schweiz die Möglichkeit der Mitwirkung in den entsprechenden Gremien und Kommissionen von EASA und EU.

Natürlich stünden diesen Vorteilen auch gewisse Nachteile gegenüber: Zum einen würde eine Teilnahme der Schweiz einen jährlichen Beitrag von 700 000 Franken auslösen, zum anderen würde die Schweiz Kompetenzen an die EASA delegieren. Vor allem auf technischer Ebene wäre der Spielraum der Schweiz also teilweise eingeschränkt. Die Kommission ist aber der festen Überzeugung, dass die Vorteile die Nachteile bei weitem überwiegen.

Die Kommission bittet Sie einstimmig, auf das Geschäft einzutreten und in der Folge den beiden Vorlagen zuzustimmen.