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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2005-10-06

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-06

Wortprotokoll

Ich bin mir im Klaren, dass ich Ihnen hier etwas zumute. Artikel 12 wurde in der Kommission nicht beraten. Ich habe Ihnen daher ein Blatt austeilen lassen, aus dem Sie Artikel 12 im Wortlaut ersehen.

Worum geht es mir? Herr Inderkum hat in seinem Eintretensreferat gesagt, dass die Baufreiheit ein Ausfluss der verfassungsmässig garantierten Eigentumsfreiheit sei. Die Eigentumsfreiheit kann eingeschränkt werden nach den klassischen Mustern, wenn eine gesetzliche Grundlage besteht, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse vorhanden ist und wenn die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.

Nun sehen Sie, dass Artikel 12 Absatz 2 sagt, dass Begrenzungen durch Verordnungen oder, soweit diese nichts vorsehen, durch unmittelbar auf dieses Gesetz abgestützte Verfügungen vorgeschrieben werden können. Damit ist an sich die rein formale gesetzliche Basis da. Aber wir haben hier eine Delegation an die Exekutivbehörde, die praktisch ohne weiteres feststellen kann, dass eine umweltschädigende Massnahme vorliegt, dass sie begrenzt werden muss. Weil keine Verordnung irgendetwas sagt, macht das die Exekutive aus dem Stand heraus durch eine Verfügung.

Ich habe nichts dagegen, dass Umweltschutzmassnahmen ergriffen werden, dass Begrenzungen eingeführt werden. Aber ich meine, dass man auch im Umweltschutz nicht mit solchen Blankodelegationen arbeiten sollte. Man sollte Voraussehbarkeit schaffen; man sollte Rechtssicherheit schaffen. Daher meine ich, dass man diese Frage unter diesem Aspekt und nicht unter dem Aspekt, "der Schmid will etwas killen", betrachten sollte.

Mein Anliegen besteht darin, dass man durch Verordnungen solche Dinge niederschreibt und zum Voraus damit auch nach aussen bekannt gibt: Daran müsst ihr euch halten. Sich im Verfahren einfach aus dem Stand heraus mit Begrenzungsmassnahmen konfrontiert zu sehen ist nicht richtig. Das wäre gesetzlich aber möglich. Hier geht es mir einfach um die Rechtsstaatlichkeit.

Ich bitte Sie daher, diesem Antrag zuzustimmen. Ich überfordere Sie hoffentlich damit nicht. Aber ich garantiere Ihnen, dass ich keine anderen, nichtoffengelegten Absichten damit verbinde.