Germann Hannes · Ständerat · 2005-10-06
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-06
Wortprotokoll
Ich stehe hinter dem Instrument der Verbandsbeschwerde, aber grundsätzlich nur, wenn es eben so korrigiert wird, wie wir das heute hoffentlich tun werden, indem wir der Vorlage zustimmen, die auf der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans basiert. Es ist [PAGE 856] allerdings nicht unmöglich, in dieser guten und austarierten Vorlage noch einige Verbesserungen anzubringen. Ich werde das bei der Beratung eines Minderheitsantrages dann näher begründen.
Für mich ist jener Teil, in dem es um die Verhinderung von Missbräuchen beim Verbandsbeschwerderecht geht, absolut prioritär. Es ist bereits angetönt worden, wie das in den letzten Jahren gelaufen ist. Man hat von den Umweltverbänden immer wieder als Rechtfertigung gehört, dass die Erfolgsquote dieser Beschwerden statistisch erwiesenermassen hoch liege. Aber ich muss Ihnen auch sagen: Ich glaube nur jener Statistik, die ich selber gefälscht habe, und man kann die Verhinderung des Ausbaus einer Alphütte oder einen Teilerfolg nicht gleichermassen verbuchen, wie wenn man ein riesiges Investitionsprojekt verhindert hat. Im Übrigen gibt es natürlich nicht nur die Verhinderung auf dem Rechtsweg oder aus gerechtfertigten Umweltschutzgründen, es gibt auch die Verhinderung, indem man einen Investor abschrecken kann: wenn man das Projekt einfach so weit hinauszögert, dass die Investition nicht mehr lohnend sein kann. Um diese Entwicklung müssen wir auch in Sorge sein; natürlich können wir das in dieser Vorlage nicht alles voll aufnehmen.
Am sauersten aufgestossen sind mir wirklich diese Vereinbarungen, die da immer wieder von Umweltverbänden getroffen werden, namentlich vom VCS. Ich möchte keine andere Organisation anschwärzen, denn viele dieser Organisationen, selbst einzelne VCS-Sektionen, wenden das vorhandene Beschwerderecht mit Augenmass und zum Nutzen der Umwelt an. Für diese sollten wir die Beschwerdemöglichkeit offen halten, aber für die anderen sollten wir klare Pflöcke einschlagen.
Ich möchte da zum Beispiel ein paar Dinge aus einer Vereinbarung zitieren bezüglich des Fachmarktes Spitalweid in Oftringen. Man hat das in den Medien wahrgenommen. Es gibt eine Vereinbarung zwischen der Tivona 009 AG aus Basel und dem VCS, dieses Mal nicht der vielbeschimpften Sektion Zürich, sondern der Aargauer Sektion. Es handelt sich um ein Projekt mit 621 Parkplätzen, das zu Recht der UVP-Pflicht untersteht. Was jetzt in dieser Vereinbarung folgt, ist eigentlich das, was man normalerweise in einer Baubewilligung der Behörden vorfindet. Hier tritt also eine Umweltorganisation offenbar an die Stelle unserer Vollzugsorgane. Kann denn das sein?
Ich möchte Ihnen ein paar Beispiele nicht vorenthalten. Die Parkplatzzahl wird auf 400 beschränkt. Dann sagt man auch gleich noch, wie viele davon Kunden- und Besucherparkplätze sein müssen, wie viele Beschäftigtenparkplätze usw., als hätte das letztlich etwas mit der Umwelt zu tun. Denn wenn 400 Parkplätze da sind, kommen theoretisch 400 Autos, also kann es nicht Sache einer Umweltorganisation sein, vorzuschreiben, wie viele davon noch für das Personal reserviert werden müssen. Damit nicht genug: Es wird auch vorgeschrieben, dass eine Gebühr von 1 Franken pro Stunde zu erheben ist, bei den Beschäftigtenparkplätzen sind es dann 5 Franken pro Kalendertag; so etwa geht das weiter.
Es wird auch umfassend beschrieben, welche Auflagen man zur Förderung des öffentlichen Verkehrs erfüllen muss. Ich habe nichts dagegen, wenn man Verbesserungen macht in einem Baubewilligungsverfahren. Ich habe aber bis jetzt immer noch gemeint, es sei in einem Rechtsstaat die Vollzugsbehörde, die da die entsprechenden Auflagen machen würde. Dann wird weiter vorgeschrieben, dass ein Hauslieferdienst einzurichten ist. Dagegen ist nichts einzuwenden, aber er darf natürlich keinen Gewinn bringen. Das ist ja schon klar. Als Folge davon hören wir immer die Beschwerden, bei uns in der Schweiz sei alles zu teuer. Und wir wissen auch, dass momentan ganze Kolonien sich im benachbarten Ausland eindecken, wo es genügend Parkplätze hat.
Jetzt kommt der Hammer: Zur rechtlichen Absicherung dieses umfassenden Vertrags- und Regelwerkes steht wörtlich unter Ziffer 7.4, Konventionalstrafe: "Im Falle einer Verletzung von Ziffer 2" - das geht dann bis 5.2.1 - "schuldet die Bauherrschaft dem VCS eine Konventionalstrafe von 50 Franken pro Parkplatz und Tag, an dem der vereinbarungswidrige Zustand besteht." Eine Wiederherstellung des Zustandes gemäss Vereinbarung entbindet aber nicht etwa von der Konventionalstrafe; damit das auch klar ist. Dazu verlangt der VCS jederzeit das vollumfängliche Akteneinsichtsrecht, inklusive des Rechtes auf Einsicht in und auf Fotokopien aller behördlichen Akten, die im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben und auch mit künftigen Vorhaben stehen.
Rein von diesem Detaillierungsgrad her stehen einem da die Haare zu Berge. Ich bin neben dem Ständeratsmandat auch noch in einer kommunalen Exekutive tätig und habe immer gemeint, wir seien für diese Bewilligungen zuständig, natürlich in Zusammenarbeit mit dem Kanton, wenn es um Betriebsbewilligungen geht.
Sie spüren es: Wir nähern uns in diesem Bereich einer Bankrotterklärung des Rechtsstaates, wenn wir solche Zustände zulassen. Darum bin ich froh, dass wir mit dieser parlamentarischen Initiative einen Weg gefunden haben, diese Missbräuche abzustellen. Mir persönlich geht allerdings die reine Missbrauchsbekämpfung ein bisschen zu wenig weit. Darum habe ich bei Artikel 55 Absatz 2bis des Umweltschutzgesetzes mit der Minderheit noch einen Ergänzungsantrag eingereicht. Diesen gedenke ich dort zu begründen.
Ich wäre froh, wenn wir hier klare Signale setzen könnten. Schluss mit dem Missbrauch eines an sich sinnvollen Instrumentes!