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Hofmann Hans · Ständerat · 2005-10-06

Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-06

Wortprotokoll

Dies ist fast der einzige Punkt, bei dem die Kommission für Rechtsfragen den Vorschlägen in meiner parlamentarischen Initiative nicht gefolgt ist. Ich hatte darin beantragt, dass hier eingefügt wird, dass der Bericht über die Umweltverträglichkeit alle Angaben enthalten muss, die "zwingend" nötig sind.

Ich habe in diesem Punkt keine materielle Differenz mit der Kommission. Auch sie ist der Meinung, dass keine Berichte erstellt werden sollten, die nicht unbedingt nötig sind. Die Kommission hat jedoch vor allem juristisch argumentiert, dass mit dem Wort "nötig" ja genau das gemeint sei. Entweder sei etwas nötig oder dann eben nicht. Es gebe hier sonst nur eine neue Schnittstelle zwischen "nötig" und "zwingend nötig" und das führe auch zu Schwierigkeiten und Abgrenzungsproblemen in der Rechtsanwendung. Zweifelsohne hat die Kommission juristisch gesehen Recht.

Ich muss dem aber entgegenhalten, dass trotz dieser juristischen Klarheit im bestehenden Gesetz immer und immer wieder Berichte erstellt wurden und werden, die nicht nötig sind. Ich habe mir als kantonaler Baudirektor viele Umweltverträglichkeitsberichte selbst angeschaut und dies feststellen können. Beispielsweise wurde fast bei jedem Vorhaben detailliert untersucht, was für Pflanzen oder auch Insekten auf dem Baugrundstück vorkommen. Immer gab es da seltene Pflanzenarten, Sommervögel, Wespenarten usw. Solche Feststellungen und Berichte können doch ein national wichtiges Bauvorhaben wie beispielsweise ein Projekt zur Schliessung einer Lücke im Nationalstrassennetz niemals verhindern, auch andere UVP-pflichtige Vorhaben nicht.

Es sind dies zwar insbesondere für Naturwissenschafter hochinteressante Berichte, die da erstellt werden. Es ist aber mit meinem Rechtsempfinden nicht vereinbar, wenn man sich solche naturwissenschaftliche Studien auf Kosten eines Bauvorhabens finanzieren lässt. Nach Durchsicht von vielen Umweltverträglichkeitsberichten in allen Kantonsteilen stellte ich fest, dass man im Kanton Zürich - ausser natürlich in den Städten - bauen kann, wo man will, es werden immer z. B. seltene Pflanzen vernichtet.

Ich wollte dann verhindern, dass solche teuren und für ein Bauvorhaben unnötigen Untersuchungen weiterhin gemacht werden müssen, und verfügte, dass dies nun als Allgemeinwissen zu deklarieren sei und unbesehen in einem Satz in jeden Umweltverträglichkeitsbericht aufgenommen werden [PAGE 867] könne. Da wurde ich dann aber juristisch gehörig belehrt, dass dies auch nach Rücksprache mit dem Buwal nicht möglich sei. Es müsse gemäss Gesetz, Verordnung sowie den bestehenden Ausführungsrichtlinien weiterhin ganz konkret im Einzelfall untersucht und dokumentiert werden.

So werden halt heute noch solche und auch andere Berichte erstellt, die auf ein Bauvorhaben und dessen Ausführung keinen Einfluss haben können und deshalb eben nicht zwingend nötig sind.

Ich verstehe ja, dass das Wörtchen "zwingend" juristisch gesehen eigentlich nichts bewirkt. Das muss es auch nicht. Ich möchte nur erreichen, dass es in der Praxis etwas bewirkt. Ich möchte, dass sich in der Praxis etwas ändert. Ich verstehe diese kleine Präzisierung als klare Handlungsanweisung an die rechtsanwendende Behörde - das sind in der Regel die Umweltschutzfachstellen der Kantone -, aber auch als deutlichen Fingerzeig an die ausführenden Ingenieure und Umweltbüros. Diese sind oft verleitet, zur Sicherheit dies und das auch noch zu untersuchen.

Die Ingenieure pflegen dann den Bauherren auf entsprechende Fragen jeweils zu antworten - das habe ich oft gehört -, das Gesetz sei in diesem Punkt etwas schwammig, sodass sie besser auf der sicheren Seite seien und lieber einen Bericht zu viel als einen Bericht zu wenig erstellen würden. Das Problem ist nur, dass nie jemand reklamiert, wenn zu viel gemacht wird, weder die Fachstellen der Kantone noch das Buwal.

Das sind sie, die praktischen Gründe, die mich bewogen haben, es doch noch einmal zu versuchen und Ihnen zu beantragen, diese kleine, aber wirkungsvolle Präzisierung auf Gesetzesstufe anzubringen.

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