Wicki Franz · Ständerat · 2005-10-07
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-07
Wortprotokoll
Der Bauherr soll die Möglichkeit haben, sich vor ungerechtfertigten Forderungen von Organisationen zu schützen. Die nun vorgeschlagene Regelung erlaubt dem Bauherrn, vor der Rechtsmittelbehörde darzulegen, dass die Organisation vor Eröffnung der Verfügung oder während des Rechtsmittelverfahrens unzulässige Forderungen im Sinne von Absatz 2 gestellt hat. Es soll gewährleistet werden, dass Bauherren nicht aus Furcht vor Verzögerungen Forderungen erfüllen, für die keine umweltrechtliche Basis vorhanden ist.
Gemäss dem Antrag der Minderheit hat die Rechtsmittelbehörde nur dann auf die Beschwerde nicht einzutreten, wenn sie rechtsmissbräuchlich ist. Für den Fall, dass eine beschwerdeführende Organisation im Vorfeld der Beschwerde unzulässige Forderungen gestellt hat, sieht die Minderheit keine Sanktionen vor.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zuzustimmen.