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David Eugen · Ständerat · 2005-10-07

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-07

Wortprotokoll

Ich habe mich in dieser Diskussion bisher auch nicht geäussert, aber hier geht es jetzt wirklich um einen ganz zentralen Bereich. Wir müssen uns jetzt schon klar werden darüber, was wir eigentlich wollen. Wollen wir tatsächlich, dass der Landschaftsschutz, der in der Schweiz für die Bevölkerung eine wichtige Rolle spielt und in den letzten zwanzig Jahren mit vielen Massnahmen auf einem Stand gehalten werden konnte, der unser Land zu einem Land mit einer der schönsten Landschaften der Welt macht, geschwächt wird? Unsere Landschaft ist immer noch eine der schönsten Landschaften der Welt, aber wir wissen auch, wie viele Eingriffe in diese Landschaft erfolgt sind, gerade in unserer Zeit und durch unsere Generation.

Die wichtigsten Auseinandersetzungen, die immer stattfinden, um diese Landschaft noch in ihrem möglichst natürlichen Zustand zu erhalten, basieren auf der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet. Unsere Vorgänger hier im Saal schafften es in den Siebzigerjahren, diesen Entscheid durchzubringen und diese Grenze zwischen dem Baugebiet und dem Nichtbaugebiet zu ziehen. Das ist eine fundamentale Regel, und das Wichtige daran ist, dass diese Regel auch vollzogen werden muss. Es ist ganz klar: Ausserhalb des Baugebietes ist die Interessenlage so, dass sich dort in der Regel niemand gegen das Bauen wendet, wenn es nicht die Behörde selber tut oder eben Organisationen, deren Zielsetzung die Erhaltung der Landschaft ist. Sie haben aus Ihren Gemeinden und Ihren Kantonen sicher alle genügend Erfahrung, um zu wissen, wie hier die Probleme ausserhalb des Baugebietes sind, wie viel es eben braucht, um zu verhindern, dass diese Eingriffe immer mehr zunehmen.

Kollege Epiney möchte eigentlich, dass wir jetzt diesen Bereich des Bauens ausserhalb des Baugebietes dem Beschwerderecht entziehen. Ich glaube - das ist jedenfalls meine Meinung -, dass das Beschwerderecht damit an sich praktisch abgeschafft würde; denn das ist eigentlich dessen Kernbereich. Gestern wurde viel über Vorhaben innerhalb des Baugebietes, insbesondere über den Bereich der Luftreinhaltung, diskutiert. Da kann ich mich vielen Bedenken und auch vielen Kritiken, die hier geäussert wurden, anschliessen. Das Bauen innerhalb des Baugebietes darf - da ist ein Entscheid für das Bauen gefallen - auch nicht einfach behindert und verzögert werden usw. Hier geht es hingegen eben darum, jene Gebiete, bei denen der Entscheid zugunsten des Nichtbauens gefallen ist, dann auch wirkungsvoll zu schützen. Wenn Sie dem Antrag Epiney zustimmen, entziehen Sie diesem Grundsatz, den wir in der Verfassung und im Raumplanungsgesetz haben, eigentlich die Vollzugsfähigkeit. Sie sprechen damit also nicht nur den Umweltorganisationen die Möglichkeit ab, hier tätig zu werden, sondern Sie stellen damit den zentralen Grundsatz "Bauen innerhalb und ausserhalb des Baugebietes" infrage.

Darum bitte ich Sie, diesen Antrag nicht anzunehmen. Der Antrag schiesst weit über das Ziel hinaus, das mit der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans hier eigentlich angestrebt wird, die ich zum Teil, vor allem was die übermässigen Interventionen innerhalb des Baugebietes betrifft, durchaus mittragen kann. Wenn Sie jetzt so weit gehen würden, den Antrag Epiney anzunehmen, wäre dies für mich aber sicher ein Grund, dieses Gesetz dann abzulehnen.