Schmid Samuel · Bundesrat · 2005-11-28
Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2005-11-28
Wortprotokoll
Frau Haller beantragt Ihnen also, ein "Mostulat" zu überweisen. Ich beantrage Ihnen, die Motion abzulehnen.
Vorweg zum Text Ihrer Motion, Frau Haller: Sie schreiben: ".... soweit zu bergen und zu entsorgen, als diese eine potenzielle Gefahr für Menschen und Tiere darstellen." Insoweit ist dieser Auftrag nie zu erfüllen, denn nicht jede potenzielle Gefahr ist auch eine echte Gefährdung. Und es gibt eine ganze Reihe von Ländern, die in diesem Punkt alle zum genau gleichen Schluss kommen: Jedes Aufwühlen des Seegrundes stellt eine höhere Gefahr dar als der Status quo.
Ich kann Ihnen das noch etwas exakter ausführen. Vorweg muss ich aber noch sagen: Wenn der Bundesrat hier nicht von Verantwortlichkeiten der Gemeinden spricht, dann geht es darum, dass wir als Partner die Kantone haben. Wie die Kantone diese Frage unter sich oder innerhalb der Kantone regeln, das kann nicht Sache des Bundes sein. Damit will ich nur sagen: Was wir hier tun, hat keine Wirkung auf die Kantone, weder im positiven noch im negativen Sinn.
Nun, Sie verlangen, die abgelagerte Munition in Schweizer Seen sei "soweit zu bergen und zu entsorgen", als sie "eine potenzielle Gefahr für Menschen und Tiere" darstelle. Wir haben in den vergangenen Monaten verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen durchführen lassen. Im Rahmen von historischen Untersuchungen wurden sämtliche Schweizer Seen auf Munitionsablagerungen geprüft. Es ist bekannt und belegt, dass vor allem in der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts überschüssige Munition in Schweizer Seen abgelagert wurde, wie das auch im Ausland getan wurde.
95 Prozent der deponierten Munition liegen in den drei Seen Thunersee, Brienzersee und Vierwaldstättersee. Insbesondere das Seewasser im Thunersee wurde in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen auf munitionsrelevante Parameter untersucht. Auslöser der Seewasseruntersuchungen bezüglich Munition ist der seit dem Jahre 2000 festgestellte hohe Anteil der Felchen aus dem Thunersee mit Veränderungen an den Geschlechtsorganen.
Bis heute konnte kein Zusammenhang zwischen der Veränderung bei den Felchen und der abgelagerten Munition nachgewiesen werden. Mit dem Ziel, das Gefährdungspotenzial der abgelagerten Munition zu eruieren, wurden im Thunersee verschiedene Untersuchungen durchgeführt. Von den [PAGE 1563] 35 in der Munition enthaltenen Schadstoffen werden 8 bezüglich ihrer Giftigkeit und ihrer Menge theoretisch als relevant bezeichnet. Für 4 dieser Schadstoffe - es sind dies die Sprengstoffe TNT und Dinitrobenzol sowie die Schwermetalle Quecksilber und Blei - liegen Analysedaten vor. Trotz der Anwendung von neusten Messmethoden konnte keiner dieser Stoffe im Wasser auch nur nachgewiesen werden.
Hinsichtlich der Bergung der Munition wurden fünf Methoden näher betrachtet. Als technisch möglich gilt einzig die Bergung mittels eines Schwimmbaggers. Grosse Herausforderungen werden dabei die Lärmemissionen, das Explosionsrisiko und die zu erwartenden Kosten in dreistelliger Millionenhöhe bilden. Als wichtigster Punkt in der Gefährdungsabklärung wird jedoch betont, dass die Schädigung, die durch den Eingriff ins heute intakte ökologische Gleichgewicht im See entstehen würde, grösser wäre als das Restrisiko beim Verbleiben der Munition auf dem Seegrund. Begründet wird dies von Wissenschaftlern damit, dass bei einer Bergung grosse Mengen von Sediment aufgewirbelt würden. Dies brächte den Sauerstoffhaushalt des Sees nachhaltig durcheinander und hätte somit erhebliche Folgen für das Ökosystem.
Nebst dem wäre nicht sicher, dass diese Stoffe - bei denen nach Messungen mit neusten Methoden keine Kausalität zur Veränderung bei den Felchen nachzuweisen ist - auch gehoben werden könnten. Die Studie besagt, dass nach heutigem technisch-naturwissenschaftlichem Wissensstand nicht mit schädlichen Einwirkungen auf das Schutzgut Seewasser zu rechnen und beim heutigen Zustand von keiner konkreten Gefahr für das ökologische Gleichgewicht auszugehen ist.
Der Bundesrat kommt deshalb zum Schluss, die abgelagerte Munition sei auf dem Seegrund zu belassen. Sollten sich neue wissenschaftliche Erkenntnisse ergeben, dann kann die Situation wieder beurteilt werden, dann steht aber auch einem neuen Vorstoss nichts entgegen.
Hingegen - gestützt auf das, was heute vorliegt - wiederhole ich nochmals, dass selbst eine minimste potenzielle Gefährdung noch keine unmittelbare Gefahr ergibt, und im Weiteren wäre jede Reaktion, die heute vorgenommen würde, schädlicher als der Status quo.
Der Bundesrat geht davon aus, dass die Anliegen der Motion, namentlich die Abklärung, ob bei der Handhabung eine potenzielle Gefahr bestehe, mit der Gefährdungsabklärung hinlänglich erfüllt sind. Damit, Frau Nationalrätin Haller, bestätigt der Bundesrat, dass Sie hier durchaus ein echtes Problem aufgegriffen haben, aber mit der Motion, mit der verpflichtenden Auftragserteilung an den Bundesrat, lösen Sie das Problem nicht, im Gegenteil: Sie perpetuieren eine Situation und eine Frage, die heute beantwortet ist, nämlich mit der Aussage, dass der Status quo besser ist als eine Alternative.
Es ist ein echtes Problem, das so einer pragmatischen Lösung zugeführt wird, das aber nötigenfalls wieder behandelt werden kann, wenn sich andere Erkenntnisse in Zukunft zeigen würden.