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Graf Maya · Nationalrat · 2005-11-30

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2005-11-30

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, am Beschluss unseres Rates festzuhalten und auch den Bundesrat zu unterstützen, der die Missachtung der Würde als strafbar erklärt. Bitte erinnern Sie sich: Der Hauptzweck des Tierschutzgesetzes lautet gemäss Artikel 1: "Zweck dieses Gesetzes ist es, die Würde und das Wohlergehen des Tieres zu schützen." Darum müssen wir die Missachtung der Würde des Tieres konsequenterweise auch unter die Strafbestimmungen stellen.

Unser Entscheid von damals und hoffentlich auch heute ist auch gesetzestechnisch richtig. Was jetzt noch fehlt, ist die Praxis. Aber das ist immer so, wenn wir zuerst auf Verfassungs- und dann auf Gesetzesstufe neue Begriffe einführen. Sie erinnern sich: Die Verfassungsbestimmung über die Würde der Kreatur, die geschützt werden soll, haben wir 1992 eingeführt. Es ist seither schon sehr viel Material dazu verfasst worden. Vor allem auch unsere nationale Ethikkommission hat viele Unterlagen zum Würdebegriff erarbeitet. Wenn hier die Strafbarkeit fehlt, ist das von uns als Gesetzgebern und Gesetzgeberinnen unvollständig und inkonsequent.

Bitte stimmen Sie der Kommission zu, und unterstützen Sie auch den Bundesrat.