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Bührer Gerold · Nationalrat · 2005-12-01

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-01

Wortprotokoll

Die zur Debatte stehende Initiative verlangt die Aufhebung der Sistierung der Artikel 12 und 24 des Wohnraumförderungsgesetzes (WFG). Worum geht es?

Diese im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 beschlossene Sistierung bewirkt, dass zinslose oder zinsgünstige Darlehen durch den Bund zur Förderung des Angebotes an preisgünstigem Wohnraum für wirtschaftlich benachteiligte Personen - befristet bis 2008 - nicht mehr gewährt werden können. Nicht betroffen von diesem Beschluss im Rahmen des Sanierungsprogramms sind Bürgschaften und Rückbürgschaften.

Die Initianten begründen die beantragte Aufhebung der Sistierung der beiden Artikel, wie Sie heute Morgen gehört haben, mit der Wohnungsnot in gewissen Segmenten und den stark belastenden Wohnkosten. Wohnungspolitik - so ist ausgeführt worden - sei auch Sozialpolitik, und es wird argumentiert, dass deshalb die Sistierung der Artikel 12 und 24 WFG letztlich auch bei Kantonen und Gemeinden zu höheren Kosten führte.

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement lehnte in einer der Kommission vorliegenden Stellungnahme die Initiative vor allem aus Gründen der Sparbemühungen ab und hat zu Recht darauf hingewiesen, dass diese Sistierung wie erwähnt bis 2008 beschränkt ist. In der bundesrätlichen Stellungnahme wird festgehalten, dass im Rahmen des Entlastungsprogramms auch die Wohnbauförderung einen Beitrag leisten müsse. Im Rahmen des EP 2003 wurde dieser Beschluss denn auch gefasst.

Mit dieser Massnahme wird jährlich die Finanzrechnung entlastet, und dabei dürfen natürlich nicht nur die Zinsausfälle mit einbezogen werden, sondern aufgrund der Erfahrungswerte, die wir haben, müssen auch Abschreibungen auf solchen Darlehen mit einbezogen werden. Dazu kommt ganz grundsätzlich, dass das System bekanntlich verschiedene Mängel hat und die WAK daran ist, das geltende System einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

Die Mehrheit der WAK ist aber auch klar der Meinung, dass die im Rahmen des Sanierungsprogramms vorgebrachten Begründungen weiterhin Gültigkeit haben. Wir sind der Meinung, dass man nicht nachträglich einen dieser Sparbeschlüsse dieses Entlastungsprogramms herausbrechen darf. Wir würden sonst ein gefährliches Präjudiz schaffen, und die notwendige Sanierung des Bundeshaushaltes würde dadurch aufgeweicht, und es wäre wahrscheinlich höchstens eine Frage der Zeit, bis weitere Initiativen vorgelegt würden, die zu einem weiteren Herausbrechen von "Sanierungssteinen" führen würden.

In der Kommission wurde zudem mehrfach auf die laufende Prüfung auch der parlamentarischen Initiative Müller Philipp 04.455 hingewiesen. Diese verlangt bekanntlich eine weitgehende Aufhebung des Wohnbauförderungsgesetzes. Die Kommission hat an ihrer letzten Sitzung denn auch beschlossen, hier noch weitere Anhörungen zum Modell der Wohnbauförderung zu machen.

Wie gesagt, die Kommissionsminderheit - Sie haben sie vorhin gehört - hat gegen diese Meinung der Mehrheit vor allem die Aspekte der Wohnungsnot vorgebracht. Das Angebot an günstigem Wohnraum hängt, wenn man es empirisch betrachtet, jedoch in erster Linie von günstigen Rahmenbedingungen und nicht von Finanzierungsbeihilfen ab. Gute Rahmenbedingungen und insbesondere ein gutes, sprich niedriges Zinsumfeld sind mit Abstand die wichtigsten Faktoren für eine gute, ausreichende und attraktive Versorgung mit Wohnraum. Wenn man hier bei diesen Rahmenbedingungen sündigt - das ist die Meinung der Kommissionsmehrheit -, richtet man, auch bezüglich des sozialen Wohnungsbaus, weit mehr Schaden an.

Die WAK empfiehlt Ihnen mit 16 zu 9 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.