Lexipedia

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2005-12-01

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-01

Wortprotokoll

Mit der Vorlage 3 schaffen wir nun endlich die Voraussetzung für die Präzisierung der Verwendung der 7 Milliarden Franken aus dem Verkauf der überschüssigen Goldreserven, die in die Bundeskasse fliessen. Wir können mindestens heute eine sachliche Diskussion führen. Nachdem sich die Parteispitzen anlässlich eines der Von-Wattenwyl-Gespräche geeinigt haben, müssen hier auch nicht mehr sehr viele Worte verloren werden. Ich bitte Sie daher namens der CVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten.

Ich erinnere Sie an Folgendes: Am 15. März 2005 hatte die Mehrheit dieses Rates noch Nichteintreten beschlossen. Nachdem in der Kommission Eintreten nicht mehr umstritten war, hoffe ich nun sehr, dass Sie ihr folgen. Die CVP-Fraktion war damals wie heute für Eintreten. Nachdem ich einen Antrag zur Zweckbindung in unserem Rat nicht einbringen durfte, legten wir ihn dem Ständerat vor. Er verlangte, dass diese 7 Milliarden Franken zur Entlastung des AHV-Fonds und somit zur Entschuldung der IV verwendet werden.

Nachdem die Spitzen der Bundesratsparteien vereinbart haben, dass sie nur den ersten Schritt gemeinsam tun wollen, unterstützt nun auch die CVP-Fraktion Artikel 1 der Vorlage 3 und die damit verbundene Streichung der Artikel 2 und 3.

Ich hatte mich für eine Variante engagiert, welche eine Entschuldung der IV vorsieht; der Ständerat schloss sich ihr an. Doch muss angesichts der fehlenden Bereitschaft namentlich der SVP eine Debatte über die Entschuldung der IV auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Mehrheiten sind in diesem Bereich - leider, muss ich sagen - nach wie vor nicht möglich. [PAGE 1635]

Somit erklärt sich die CVP-Fraktion bereit, diese 7 Milliarden Franken aus dem Verkauf des überschüssigen Goldes dem AHV-Fonds zuzuweisen. Damit ermöglichen wir mindestens, dass die Anlagestrategie des Fonds wieder verbessert und zugleich die Sicherheit für die Renten gewährleistet wird. Wir tun dies, auch wenn wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass auch mit dem Zuschuss die gesetzlichen Vorgaben weiterhin nicht erfüllt werden. Wir sind nämlich gesetzlich verpflichtet, den Deckungsgrad des AHV-Fonds von 100 Prozent beizubehalten. Wir hätten diesen Deckungsgrad mit der 11. AHV-Revision um 30 auf 70 Prozent senken können, doch wurde dies mit der Ablehnung der Vorlage zur 11. AHV-Revision durch das Volk verunmöglicht.

Die Verpflichtung sollte daher aufrechterhalten bleiben. Wir alle wissen, dass wir der gesetzlichen Verpflichtung seit längerem nicht nachkommen - dies nicht zuletzt, weil wir diesen AHV-Fonds nach wie vor für die Tilgung der Schulden der IV einsetzen. Dennoch werden wir diesem Kompromissvorschlag zustimmen, die Artikel 2 und 3 streichen, auf die Vorlage also eintreten.

Wir bitten Sie, das Gleiche zu tun.