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Walter Hansjörg · Nationalrat · 2005-12-01

Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-01

Wortprotokoll

Die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes für die Verbesserung der Wohnverhältnisse in Berggebieten beinhaltet eine Fristverlängerung bis zur Inkraftsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA). Das Gesetz wurde letztmals am 15. Dezember 2000 revidiert und die Periode der Zusicherung der Finanzhilfen bis zum 31. Dezember 2005, also bis Ende dieses Jahres, verlängert. Aus heutiger Sicht kann mit dem Inkrafttreten des NFA auf den 1. Januar 2008 gerechnet werden.

Die Verlängerung beinhaltet keine materielle Änderung des Gesetzes. Die Finanzhilfen werden über einen Jahreszusicherungskredit gesteuert. Die Kredite sind A-fonds-perdu-Beiträge, mit subsidiärer Zusatzfinanzierung von Kanton und Gemeinden. Im Voranschlag 2006 sind 9 Millionen Franken und im Finanzplan 2007 sind 7 Millionen Franken eingestellt. Es ist wichtig, dass diese Finanzhilfe bis zum Inkrafttreten des NFA vom Bund zugesichert wird. Danach ist es grundsätzlich den Kantonen freigestellt, ob und wie sie diese Fördermassnahme weiterführen wollen. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass sie in den Bergkantonen weitergeführt wird.

Die Finanzhilfe wird an Personen ausgerichtet, die folgende Kriterien erfüllen: Die Belastung muss nach der Wohnbauverbesserung tragbar sein; das steuerbare Einkommen bei der Bundessteuer darf den Betrag von 42 700 Franken nicht übersteigen, die Grenze erhöht sich um 2200 Franken je Kind; die Vermögensgrenze beträgt 127 300 Franken, plus 15 000 Franken pro Kind. Von der Massnahme profitieren einkommensschwache Familien in Berggebieten. Im Kanton Graubünden z. B. geht die eine Hälfte an bäuerliche Familien und die andere Hälfte an nichtbäuerliche Familien.

In der Kommission war die Vorlage im Grundsatz unbestritten. Es gab aber auch kritische Stimmen, weil diese private Wohnbauförderung nur im Berggebiet angewendet werden könne; damit bestehe eine Ungleichheit.

Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 21 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die Vorlage einzutreten. Im gleichen Verhältnis empfiehlt die Kommission, diesem Artikel 21 zuzustimmen. Gleichzeitig beantragen wir, die Motion Imfeld 04.3227, welche das gleiche Ziel verfolgte, als erfüllt abzuschreiben.