AB 60099
Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-05
Wortprotokoll
Ich möchte zur letzten Abstimmung noch etwas sagen. Ich bin noch nie von einem Kommissionssprecher so "verkehrt" vertreten worden. Was er vorher gesagt hat, war um 180 Grad verdreht. Sie müssen die Abstimmung nicht wiederholen; der Ständerat wird das korrigieren.
Zur Position Kostenausgleich für Bedienstete im Ausland: In dieser Position werden Vor- und Nachteile der Lebenshaltungskosten unserer Vertreterinnen und Vertreter im Ausland ausgeglichen. Es geht zum Beispiel um Einrichtungskosten, um Ausrüstungsvergütungen beim Umzug von einem Ort zum anderen. Es geht auch um Schulungsbeiträge für die Kinder, die mit diesen Bediensteten im Ausland leben. Es geht um Auslagen zur Wahrung der Schweizer Interessen, um Kostenausgleich. Korrigiert werden damit auch die Minderkosten wegen der Steuerfreiheit; das ergibt bei dieser Position dann eine kleinere Zahl. Es wird auch die Differenz der Kaufkraft ausgeglichen, was zumeist zu einer Reduktion bei dieser Position führt, weil an vielen Orten im Ausland, wo unsere Leute arbeiten, die Kaufkraft kleiner ist. Sie haben hier also eine Zusammensetzung von Erhöhungen und Senkungen in diesem Bereich.
Insgesamt spart der Bund durch dieses System des Ausgleichs der Vor- und Nachteile für unsere Leute im Ausland um die 6 Millionen Franken. Wenn Sie also hier noch 800 000 Franken sparen, dann kann man das höchstens auch als Strafaktion anschauen. Denn hier wird dank diesem sehr transparenten System tatsächlich gespart. Nichts wird hier bezahlt, was nicht einem Reglement unterliegen würde. Es werden keine Kosten vergütet, die nicht aufgrund eines Reglementes zu bezahlen sind. Hier zu sparen nützt auch nichts; die Kosten fallen entweder an oder nicht.
Ich möchte Sie bitten, hier der Fassung des Bundesrates, des Ständerates und der Minderheit zuzustimmen.