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Schenk Simon · Nationalrat · 2000-09-18

Schenk Simon · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-18

Wortprotokoll

Meine Interpellation und die entsprechende Stellungnahme des Bundesrates sind bereits mehr als eineinhalb Jahre alt. Es könnte ja sein, dass die in der Antwort des Bundesrates zugegebenen Mängel in der Zwischenzeit behoben sind und die Praxis bei der Methadonabgabe optimiert worden ist. Es wird interessant sein zu hören, wie die Stellungnahme des Bundesrates aus heutiger Sicht ausfällt.

In der Antwort auf meine erste Frage gibt der Bundesrat zu, dass die Qualität der Methadonbehandlung ungenügend ist. Bereits 1989 wurde der Bundesrat durch den Bericht der Subkommission Drogenfragen der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission darauf aufmerksam gemacht. Auch der dritte Methadonbericht von 1995 weist auf bestehende Defizite hin, und jüngste Verlautbarungen, etwa von Professor Uchtenhagen in "Infothek 99", gehen in die gleiche Richtung.

Auch wenn die Praxis der Methadonabgabe von Kanton zu Kanton variiert, muss festgestellt werden, dass der Bundesrat seit mindestens zehn Jahren weiss, dass die Methadonprogramme zum Teil erhebliche Defizite aufweisen. In den letzten zehn Jahren stand bekanntlich das Drogenproblem meistens ganz zuoberst auf der politischen Agenda. Im Moment ist es - nach den Volksabstimmungen über die Initiative "Jugend ohne Drogen" und die Initiative zur [PAGE 887] Drogenlegalisierung - etwas ruhiger geworden. Im Zusammenhang mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes wird sich dies jedoch in nächster Zeit wieder ändern.

Eine Verbesserung der Methadonbehandlung soll gemäss der bundesrätlichen Stellungnahme zu meiner Interpellation durch Weiterbildungsprogramme für praktizierende Ärzte erreicht werden. Mich interessiert, ob diese Weiterbildungsprogramme abgeschlossen sind und ob allenfalls in diesem Zusammenhang irgendwelche neuen Erkenntnisse vorliegen.

Die Antwort auf meine zweite Frage betreffend Verlaufs- und Erfolgskontrollen enttäuscht mich. Wenn bloss zehn Kantone ihre Daten an das Bundesamt für Gesundheit weiterleiten, müssen in Zukunft alle diesbezüglichen Auswertungen immer unter Vorbehalt betrachtet werden. Es sollte doch möglich sein, Erfolge und Misserfolge der Methadonabgabe gesamtschweizerisch beurteilen zu können. Wenn schon bei der Abgabe von Heroin eine gesamtschweizerische Sicht möglich ist, müsste dies auch bei der Methadonabgabe machbar werden.

Die Definition von Erfolg in der bundesrätlichen Stellungnahme finde ich auch etwas seltsam. Unter Erfolg verstehe ich, dass ein Ziel effektiv erreicht wird. Deshalb müsste der zweitletzte Satz in diesem Abschnitt doch heissen: "Von Erfolg spricht man dann, wenn am Ende einer Behandlung die Ziele erreicht sind" - ohne Wenn und Aber.

Eine aussagekräftige Methadonstatistik unter Beteiligung aller Kantone nach einheitlichem Standard müsste eine wichtige Grundlage für die Drogenpolitik sein. Diese Statistik sollte nicht nur medizinische und drogenspezifische, sondern auch polizeitechnische Kriterien erfüllen. Die Kriterien, die den Drogensüchtigen die Teilnahme am Methadonprogramm erlauben, müssten laufend überprüft werden. In den Erfolgskontrollen müsste auch die Kontrolle betreffend Missbrauch, Mehrfachbezug und Beikonsum aufgenommen werden. Gemäss dem Ziel der Behandlung müsste die Ärzteschaft dazu angehalten werden, den schrittweisen Ausstieg zu unterstützen und mit abstinenzorientierten Therapieinstitutionen zusammenzuarbeiten. Eine Harmonisierung der kantonalen Praxis der Methadonabgabe würde ganz eindeutig eine Qualitätssteigerung und Qualitätssicherung bedeuten. Zusätzlich könnte dann auch eine öffentliche Aufklärung über die Risiken der Methadonabgabe stattfinden.

Es wird auch besonders interessant sein zu erfahren, wie der Bundesrat die Situation in Bezug auf meine dritte Frage aus heutiger Sicht beurteilt. Weil man zu den Zeiten der offenen Drogenszene viele Drogensüchtige von der Strasse weg in die Methadonprogramme gebracht hat, ist die Schweiz heute so etwas wie das Methadon-Mekka. Kein anderes Land hat im Vergleich zur gesamten Einwohnerzahl so viele Methadonbezüger wie die Schweiz.

Seit der Einführung der Heroinabgabe müsste die Zahl der ursprünglich rund 15 000 Methadonbezüger eigentlich markant gesunken sein. Denn die Abgänge in abstinenzorientierte Therapien, in die Drogenabstinenz oder in die Heroinabgabeprogramme hat die Zahl die Methadonbezüger sicher deutlich nach unten korrigiert.

In der Antwort auf meine vierte Frage gesteht der Bundesrat ein, dass die Unterstützung für den schrittweisen Ausstieg nicht immer in genügender Weise wahrgenommen wird. Dies ist nach meiner Ansicht ein unverzeihlicher Mangel, denn gerade dort müsste der Hebel doch angesetzt werden. Von Erfolg kann man nämlich nach meiner Auffassung nur dann sprechen, wenn die Methadonabgabe gemäss dem ursprünglichen Ziel, nämlich die Drogenabstinenz des Süchtigen, praktiziert und auch danach beurteilt wird.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Bundesrat jetzt aufgefordert ist, ein klares Bekenntnis zur Qualitätssicherung der Methadonprogramme abzugeben. Er muss Anstrengungen unternehmen, damit die Qualitätsstandards, die er vor Jahren selbst gesetzt hat, erreicht werden. Was in der Stellungnahme zu meiner Interpellation steht, ist ganz eindeutig zu wenig, zu zögerlich und zu substanzlos. Ich bin gespannt, ob die heutigen Ergänzungen von Frau Bundesrätin Dreifuss meine Bedenken beseitigen können.