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Schmid Samuel · Bundesrat · 2005-12-05

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2005-12-05

Wortprotokoll

Bei den Beschlüssen des Bundesrates vom 11. Mai 2005 geht es um eine der Risikoanlage angemessene Ausrichtung der Armee von wenig wahrscheinlichen auf wahrscheinliche Einsätze. Das entspricht absolut dem Armeeleitbild. Die Entscheide sind auch die konsequente Antwort auf den in den letzten Jahren immer stärker auf der Armee lastenden Leistungsdruck, aber auch auf den entsprechenden Finanzdruck. Die Beschlüsse entsprechen den im Armeeleitbild beschriebenen Grundparametern der "Armee XXI". Deren Eckwerte wie Multifunktionalität, Modularität, abgestufte Bereitschaft, Aufwuchs, Kooperation und Kooperationsfähigkeit werden ebenso wenig angetastet wie die Wehrpflicht, das Milizsystem und der Armeebestand. Der Ausbau der personellen Kapazitäten für Friedensförderungseinsätze ist ebenfalls bereits Bestandteil des Armeeleitbildes und ist ein vorbehaltener Beschluss und nicht mehr.

Für die geplanten Entwicklungsschritte sind keine Änderungen formeller Gesetze, insbesondere des Militärgesetzes, nötig. Öffentlichkeit und Parlament werden in anderer Form in die Arbeiten einbezogen. Deren Mitwirkung ist durch Behandlung des Zwischenberichtes des VBS nach Artikel 149b des Militärgesetzes in den Sicherheitspolitischen Kommissionen in der ersten Hälfte des Jahres 2006 sichergestellt. Im Weiteren setzt die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates in einigen Teilen die Veränderung der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee (AO) und mithin die Zustimmung der Bundesversammlung voraus. Diese Rechte bleiben selbstverständlich gewahrt. Die entsprechende Botschaft wird dem Parlament in der zweiten Hälfte des Jahres 2006 unterbreitet, wenn die entsprechende Diskussion dieses Berichtes in den Kommissionen erfolgt ist, damit auch das Resultat dieser Diskussion da mitberücksichtigt werden kann.

Über die AO-Revision wird bei den kantonalen Behörden und interessierten Kreisen eine Anhörung durchgeführt, bevor die Botschaft des Bundesrates zuhanden des Parlamentes verabschiedet wird. Es geht um eine an geforderte Leistungen und finanzielle Rahmenbedingungen angepasste Gewichtung, ohne Veränderung der Armeeaufträge und der Eckwerte der vom Volk beschlossenen Armee. Von einer Fait-accompli-Politik kann deshalb nicht gesprochen werden.