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Fehr Hans · Nationalrat · 2005-12-07

Fehr Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-07

Wortprotokoll

Ich bitte Sie im Namen der SVP-Fraktion, der Minderheit und damit dem Ständerat zuzustimmen. Es geht wieder um den Vollzug der Wegweisung. Wenn sie als nicht zumutbar erachtet wird, gibt es eine vorläufige Aufnahme. Vorläufige Aufnahme heisst in aller Regel: Diese Person bleibt auf Dauer; das ist die Realität. Also lohnt es sich, hier klare Schranken zu setzen.

Wir stellen fest, auch im Gespräch mit Leuten aus der Asylrekurskommission (ARK), dass heute eine immer weitere Ausdehnung des Flüchtlingsbegriffs stattfindet, weil wir heute nämlich im Anag, in Artikel 14a Absatz 4, praktisch die identische Formulierung haben wie jetzt der Nationalrat. Es heisst dort "konkrete Gefährdung", und hier heisst es einfach "konkret gefährdet"; das ist genau dasselbe. Sie können unter dieses Dach praktisch jede Gefährdung oder Bedrohung stellen: wenn einer kein Dach über dem Kopf hat, auch wenn er möglicherweise keine Ausbildung geniessen kann, wenn er keine Arbeit hat usw. Diese Version ist praktisch immer weiter ausdehnbar.

Darum bitten wir Sie, die Fassung des Ständerates zu übernehmen. Wer in der Existenz konkret gefährdet ist, soll nicht weggewiesen werden. Das bedeutet, es geht primär um eine physische Bedrohung, um eine echte Bedrohung an Leib und Leben. Das ist auch der eigentliche Sinn des Asylgesetzes und des Flüchtlingsbegriffs.

Deshalb bitte ich Sie, der Fassung der Minderheit bzw. des Ständerates zu folgen und die konkrete Existenzgefährdung explizit zu erwähnen.