Blocher Christoph · Nationalrat · 2000-09-19
Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-09-19
Wortprotokoll
Man kann über diesen Vorstoss sachlich denken, was man will, aber dass jetzt Motionen als rechtsungültig erklärt werden sollen, Herr Hämmerle, ist das Allerbeste. Es ist interessant, wenn Herr Aeschbacher sagt, diese Motion greife in den Gestaltungsbereich des Bundesrates ein, darum sei sie rechtlich nicht zulässig, und Herr Hämmerle sagt, man müsste Gesetz und Verfassung abändern, und darum sei sie nicht rechtmässig. Gesetz und Verfassung zu ändern ist doch der Zweck der Motion. Wenn Motionen überwiesen werden, kann man sie vielleicht nur erfüllen, indem man ein Gesetz vorlegt oder die Verfassung ergänzt. Wenn das nicht notwendig ist, kann man sie auch sonst erfüllen. Es ist das Allerbeste, dass Motionen jetzt auch noch als nicht rechtens erklärt werden. Der Einwand von Herrn Aeschbacher bezüglich des Eingriffs in die Kompetenz des Bundesrates wäre noch ernster zu nehmen, aber hier im Rat haben wir schon viele Motionen überwiesen, die darauf keine Rücksicht genommen haben. Jetzt plötzlich wird daraus eine Rechtsfrage gemacht. Einigen Sie sich zuerst darauf, was eine Motion sein soll. Wir haben in der Praxis in den letzten Jahren mit Motionen Vorstösse zur Abänderung der Verfassung und von Gesetzen gemacht, sogar um Änderungen von Verfügungen und Verordnungen vorzunehmen. Als letztes Beispiel haben Sie sogar beschlossen, dass man Motionen machen kann, die vom Bundesrat Berichte verlangen. Das ist das Eigentümlichste.