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Schlüer Ulrich · Nationalrat · 2005-12-08

Schlüer Ulrich · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-08

Wortprotokoll

Es scheint in Sachen Zivildienst eine merkwürdige Begriffs- und Geistesverwirrung überhand zu nehmen. Der Zivildienst ist in der Verfassung festgeschrieben. Das Volk hat darüber abgestimmt und damit eine Ordnung geschaffen. Das Volk hat das Prinzip bestätigt, dass grundsätzlich jeder männliche Schweizer militärdienstpflichtig ist. Dies ist der Anspruch der Gesellschaft; und sie wird sich dann, wenn es notwendig ist, auf jeden darauf verlassen können, dass sich ein jeder für die Freiheit des ganzen Landes einsetzt. Das ist der Anspruch, wie er in der Verfassung festgeschrieben ist.

Zusätzlich wurde festgelegt: Wenn es solche gibt, die diesen Dienst aus inneren Gründen nicht zu leisten in der Lage sind, dann haben sie das zu begründen. Die Gesellschaft hat einen Anspruch darauf zu erfahren, ob sie es begründen können oder nicht. Sie entziehen sich letzten Endes einem Gemeinschaftsdienst für die Freiheit des Landes und für die Freiheit aller in diesem Land.

Herr Widmer, die Dramatik, die Sie bei Ihrem Votum demonstriert haben, war eindrücklich. Aber sie stand etwas in Widerspruch zur Substanz Ihrer Ausführungen. Die Gemeinschaft hat das Recht, von jemandem zu verlangen: Erkläre dich, wenn du diesen Dienst verweigerst. Jeder andere, jeder Ersatzdienst - darüber muss man sich einfach im Klaren sein - hat einen anderen Charakter, weil der Militärdienst derjenige Dienst ist, wo man sich in letzter Konsequenz mit dem eigenen Leben für das Land einzusetzen hat. Das ist der Unterschied. Wenn man das von jedem Einzelnen verlangt, dann kann man auch verlangen: Wer diesen Dienst nicht zu leisten bereit ist, hat das zu erklären, und zwar glaubwürdig.

Das Ermessen - glaubwürdig oder nicht - ist bei sehr vielen Beurteilungen menschlicher Taten ausschlaggebend. Es kommt in Gerichten zur Anwendung. Bekanntlich hat jedermann das Recht auf Anhörung. Und nach jeder Anhörung folgt ein Ermessensentscheid. Da gibt es keine mechanistisch-menschenrechtliche Ordnung, die jedes Ermessen ausschaltet. Bürgerinnen und Bürger dieses Landes werden [PAGE 1796] gewählt, um in vielen Fällen Ermessensentscheide zu treffen.

Frau Kleiner, befassen Sie sich bitte einmal mit den Zahlen: 60 Prozent derjenigen, die in der Schweiz stellungspflichtig sind, leisten Militärdienst. Ich weiss nicht, woher Sie Ihre 40 Prozent haben; Tatsache ist: Sie liegen mit Ihrer Zahl völlig daneben.

Und dann wird noch das Argument vorgebracht, das Verfahren sei zu teuer. Ja natürlich kostet es etwas, wenn man etwas genau abklären will. Aber dass man sorgfältig abklärt, ob ein angegebener Grund glaubwürdig oder erfunden ist, das ist eine Aufgabe, die zu leisten ist. Es ist ja auch teuer, in einem Gerichtsverfahren abzuklären, welches die Motive für eine bestimmte Tat waren, ob es Entlastungsmomente gibt usw. Solchen Abklärungen gegenüber mit dem Argument zu kommen, diese seien zu teuer, ist nicht ungefährlich. Dann haben wir am Ende überhaupt keine rechtsstaatlichen Verfahren mehr.

Herr Bundesrat, einen Punkt muss ich Ihnen noch aufzeigen: Schauen Sie Ihrer Zivildienststelle endlich einmal auf die Finger. Nehmen Sie zur Kenntnis, was diese Stelle an Bürokratie entwickelt, aus Leistungsaufträgen, die sie gar nicht hat, aus denen sie dann Perspektiven entwickelt. Schauen Sie sich einmal die Unterlagen an, die in dieser Zivildienststelle entwickelt werden. Schauen Sie sich einmal an, dass die Zahl der Zivildienstleistenden laufend zurückgeht. Trotzdem sind in den letzten drei Jahren die Kosten der Zentralstelle für Zivildienst in Ihrem Departement um 50 Prozent gestiegen. Da besteht Handlungsbedarf! Da ist anzusetzen, wo es wahrhaftig zu teuer ist, nämlich bei der Bürokratie. Bei den Beurteilungsverfahren muss aber weiterhin sorgfältig gearbeitet werden.

Man könne, haben wir gehört, wenn man den Tatbeweis gelten lässt, den Willen gleich aus den Früchten erkennen. Ich habe allerdings den Eindruck: Wenn man verschiedenen Argumenten etwas auf den Grund geht, kann man unversehens auch einige Früchtchen erkennen.