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Schmid Samuel · Bundesrat · 2005-12-12

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2005-12-12

Wortprotokoll

Ich habe mich in meiner Rede anlässlich des Weltinformationsgipfels in Tunis für die Respektierung der Menschenrechte und der freien Meinungsäusserung ausgesprochen. Immerhin war es eine Konferenz über Kommunikation. Damit habe ich die Haltung des Bundesrates vertreten, welcher sich seit Jahrzehnten aktiv für die Einhaltung der Menschenrechte und der freien Meinungsäusserung sowohl in der Schweiz als auch in der übrigen Welt einsetzt. In der Schweiz ist die Meinungsfreiheit in der Verfassung garantiert. Diese beinhaltet das Recht, die Meinung frei zu bilden und diese Meinung auch zu äussern und zu verbreiten. Ich verweise da auf Artikel 16 der Bundesverfassung.

Wie andere Freiheits- und Grundrechte gilt die Meinungsfreiheit auch bei uns nicht absolut uneingeschränkt. Solche Einschränkungen sind zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen und im öffentlichen Interesse liegen bzw. durch den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sind. Ferner müssen diese Einschränkungen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit wahren und dürfen den Kerngehalt des Rechtes nicht antasten.

In diesem weitgefassten und rechtlich klar umgrenzten Rahmen ist die Meinungsfreiheit in der Schweiz gewährleistet, und nicht zuletzt haben auch unsere Gerichte eine reiche und differenzierte Praxis zu diesem wichtigen Freiheitsrecht erarbeitet.

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