Rutschmann Hans · Nationalrat · 2005-12-13
Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-13
Wortprotokoll
Namens einer Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen, auf Buchstabe c und damit auf die Schaffung einer Kategorie "Naturerlebnispark" zu verzichten. Hier geht es um mittelgrosse naturnahe Gebiete, welche es der Bevölkerung erlauben sollen, die Natur und die Dynamik ihrer Ökosysteme wahrzunehmen. Die Schaffung von Naturerlebnispärken soll in der Nähe von Städten gefördert und die Pärke sollen mit dem öffentlichen Verkehr jeweils gut erschlossen werden.
Auch hier geht es uns, der Kommissionsminderheit, darum, auf eine unnötige gesetzliche Regelung zu verzichten. Der Botschaft des Bundesrates kann man entnehmen, dass Naturerlebnispärke Waldreservate sowie Flüsse mit unberührten Ufern und ungenutzten flussnahen Landflächen umfassen. Im Einvernehmen mit den betroffenen Grundeigentümern kann dieses Anliegen jedoch bereits heute und auch in Zukunft problemlos umgesetzt werden.
Problematisch ist hingegen eine Festsetzung mit öffentlich-rechtlichen Instrumenten, wie beispielsweise mit Festsetzungen im Rahmen der Raumplanung, gegen den Willen der betroffenen Grundeigentümer. Betrachtet man alle drei Arten von Pärken, so sind die Eingriffe bei einem Naturerlebnispark am grössten. In der Kernzone eines Naturerlebnisparks soll die Natur vor allen menschlichen Eingriffen geschützt und ihrer natürlichen Eigenentwicklung überlassen werden, das heisst, man überlässt das betroffene Land der Natur. Das Land kann somit weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich genutzt werden. Für einen privaten Grundeigentümer würde das ganz klar einer materiellen Enteignung gleichkommen. In einem solchen Fall wären wohl auch jahrelange Rechtsstreitigkeiten die Folge und denkbar.
Falls die öffentliche Hand, welche ja traditionsgemäss über grosse Waldgebiete verfügt, auf dem eigenen Grundbesitz einen solchen Park realisieren will, ist dies möglich. Dazu braucht es diesen Zusatz, diesen Buchstaben c, hier in diesem Gesetz nicht. Zu einer Gesetzesbestimmung, welcher faktisch einem Enteignungsartikel gleichkommt, könnten wir nicht Ja sagen.
Namens der Kommissionsminderheit beantrage ich Ihnen deshalb, Buchstabe c zu streichen.