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Vischer Daniel · Nationalrat · 2005-12-13

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-12-13

Wortprotokoll

Auch ich ersuche Sie namens der grünen Fraktion, auf diese Vorlage einzutreten und ihr am Schluss zuzustimmen.

Wir sind hier mit der scheusslichsten Ausnützung wehrloser Opfer konfrontiert. Es geht um den Schutz der Schwächsten, namentlich von Kindern, die nicht zuletzt aus den ärmsten Gebieten der Welt stammen, aus der Dritten und Vierten Welt. Sie kennen das Ausmass der sexuellen Ausbeutung, die Grausamkeit von Organentnahmen, von Kinderarbeit, des Einsatzes von Kindersoldaten.

Mit diesem Abkommen werden Strafnormen im internationalen Bereich koordiniert, und zum Teil wird neu legiferiert. Dieses internationale Abkommen ist eine notwendige, aber sicher keine hinreichende Voraussetzung dafür, dass diesen Taten tatsächlich Einhalt geboten werden kann. Wir müssen klar sehen, nicht zuletzt bezogen auf schweizerische Verhältnisse: Es ist nicht nur ein Problem fehlender Straftatbestände in den Gesetzen, sondern es ist natürlich vor allem ein Problem des fehlenden internationalen Vollzugs, der fehlenden internationalen Koordination des Vollzugs. Sagen wir es offen: Es ist auch ein Problem des fehlenden politischen Willens, diese Straftatbestände tatsächlich global durchzusetzen. Wir können niemandem Sand in die Augen streuen und sagen: Mit dieser Konvention haben wir einen gewaltigen Schritt nach vorne gemacht. Denn es hängt zuerst einmal davon ab, ob sie überhaupt umgesetzt wird. Da können [PAGE 1832] wir nicht nur optimistisch sein. Aber wenn wir das nicht machen würden, dann würden wir als Schweiz unseren möglichen und nötigen Beitrag im Kampf gegen dieses Verbrechen nicht leisten.

Wir haben in der Kommission gesehen, dass unser Strafgesetzbuch in den meisten Punkten bereits hinreichende Normen zur Ahndung dieser Delikte kennt. Es musste nur eine Erweiterung mit Bezug auf den Menschenhandel vorgenommen werden. Es ist sicher richtig, dass das Strafgesetzbuch diesbezüglich ergänzt und präzisiert wird.

Es wurde vorhin von Frau Hubmann und auch von unserem Kommissionssprecher und unserer Kommissionssprecherin auf die Frage hingewiesen, welche die Kommission beschäftigte: Wie ist mit Bezug auf die Einwilligung zu verfahren? Ich gehe davon aus, dass die Kommission nach präziser juristischer, strafrechtlicher Abklärung richtig gehandelt hat, dass sie dieses zusätzliche Tatbestandselement, es gebe keine Einwilligung, nicht in die Vorlage hineingenommen hat. Denn hätte sie es getan, so hätte sie die Logik des heutigen Strafgesetzbuches durchbrochen und zusätzliche Probleme geschaffen, die in Gegensatz zu dem stehen, was mit dieser zusätzlichen Einwilligungsverneinung beabsichtigt gewesen wäre. In diesem Sinne war es ein kluger und richtiger Akt, den Tatbestand im nun vorliegenden Umfang und in der vorliegenden Präzision zu definieren. Ich glaube auch, dass jene, die diesen Vorschlag gemacht haben, heute der Meinung sind oder sein müssen, dass in diesem Sinne ein sinnvoller Kommissionskonsens zustande gekommen ist.

Ich ersuche Sie, dieser Vorlage so breit wie möglich zuzustimmen. Ich bin nicht einer, der immer nach Zeichen ruft. Aber hier geht es darum, dass das Parlament seinen möglichst einmütigen Willen zeigt; dass es diese Delikte nicht einfach nur als tägliche Scheusslichkeiten wahrnimmt, die in der Zeitung fast zur Banalität geworden sind - das ist das Tragische -, sondern dass dieses Parlament auch weiss: Hier herrscht Handlungsbedarf. Ich hoffe, dass die zuständigen Organe der Verwaltung und des Bundes und unsere zuständige Bundesrätin und zuständigen Bundesräte auf dem internationalen Parkett alles tun werden, damit die Schweiz in der Ahndung dieser Delikte eine Vorreiterrolle einnimmt. Ich denke, mit der Verabschiedung dieser Konvention hat das Parlament hierfür die nötige Vorarbeit geleistet.