Hochreutener Norbert · Nationalrat · 2005-12-13
Hochreutener Norbert · Nationalrat · Bern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-13
Wortprotokoll
Die CVP-Fraktion empfiehlt Ihnen, der Kommissionsmehrheit und dem Ständerat zu folgen und auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Diese Vorlage kommt ganz harmlos daher. Wir sollen die Gesetzesgrundlage für die Erhebung von Abgaben und Gebühren schaffen, heisst es, es gehe darum, dass das, was schon Tatsache ist, juristisch sauber geregelt werde. Es brauche jetzt eben eine gesetzliche Grundlage, sagt der Bundesrat. Nichts gegen juristische Sauberkeit. Wir müssen aber auch den materiellen Gehalt dieser Vorlage betrachten. Wir müssen sehen, was da geplant ist.
Für die neuen Stellen im Bazl sollen über Abgaben die nötigen Mittel beschafft werden. Diese Abgaben werden vor allem die Flughäfen und Flugplätze betreffen, und vor allem die kleineren Flughäfen und Flugplätze werden Mühe haben, das Geld für diese Abgaben zu erwirtschaften. Damit steht diese Vorlage im klaren Gegensatz zur Regionalpolitik. So ist z. B. der Kanton Tessin stark betroffen. Diese periphere Region wird noch zusätzlich benachteiligt. Dafür können wir dem Bundesrat keine Vollmacht geben. Die Vorlage steht aber auch im Widerspruch zur erklärten Absicht des Bundesrates, gute Anschlüsse der Schweiz an das internationale Luftverkehrsnetz zu sichern. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat beim Wechsel von der Swissair zur Swiss grosse Mittel gefordert und erhalten. Jetzt will man diesen Verkehr zusätzlich belasten - da kann und will die CVP-Fraktion nicht mitmachen.
Gestatten Sie mir noch einen grundsätzlichen Gedanken. In letzter Zeit produziert das Parlament gesetzliche Grundlagen wie wild. Was früher z. B. mit einem Kreditbeschluss abgetan war, braucht heute eine gesetzliche Grundlage. Diese gesetzlichen Grundlagen besagen aber dann nur, man dürfe für etwas Geld ausgeben oder für etwas anderes Geld einziehen. Wenn für staatliches Handeln eine Gesetzesgrundlage verlangt wird, steht dahinter auch eine Idee, nämlich die Idee, dass sich das Parlament mit einer Ausgabe oder einer Abgabe inhaltlich auseinander setzt. Das findet aber oft nicht statt, de facto stellen wir oft reine Blankovollmachten aus. Ungefähr so, wie gelegentlich unsere Gesetzesgrundlagen aussehen, war es früher bei Johann ohne Land mit der Einsetzungsurkunde, die er dem Sheriff von Nottingham ausstellte. Er sagte gewissermassen: "Gehe hin und ziehe dem Volk Geld aus der Tasche, denn wir brauchen es" - aber das kann nicht der Sinn einer Gesetzesgrundlage sein.
Damit komme ich zu einem weiteren Punkt.
Im Ständerat hat der Berichterstatter, Herr Thomas Pfisterer, erhebliche Zweifel daran geäussert, dass solche Gesetzesgrundlagen überhaupt erlassen werden dürfen. Für solche Gesetze brauchen wir nämlich zuerst eine Verfassungsgrundlage. Ich will jetzt nicht wiederholen, was Ständerat Pfisterer ausführte. Aber kurz und vereinfacht gesagt geht es um Folgendes: Gebühren muss jemand bezahlen, wenn er dem Staat Kosten verursacht und ihm diese Kosten individuell zugeordnet werden können. Dafür brauchen wir keine besondere Verfassungsgrundlage, wenn der Bund für diesen Bereich zuständig ist und ihm solche Kosten erwachsen. Im Unterschied dazu muss man Steuern bezahlen, auch wenn man keine Kosten verursacht. Für Steuern brauchen wir deshalb eine Verfassungsgrundlage.
Abgaben werden erhoben, wenn eine ganze Gruppe, z. B. alle Autofahrer, alle Hundehalter usw., Kosten verursacht, diese aber nicht einer bestimmten natürlichen oder juristischen Person zugeordnet werden können. Können wir nun beliebig, ohne Verfassungsgrundlage, Abgaben verlangen? Damit könnte nämlich theoretisch die ganze bundesstaatliche Finanzordnung ausgehebelt werden. Dem Geldhunger des Staates wäre durch die Verfassung keine Grenze gesetzt.
Der Ständerat hat sich geweigert, einer solchen Gesetzesgrundlage ohne gründliche Prüfung dieser Grundsatzfrage zuzustimmen. Tun wir dasselbe.
Die CVP-Fraktion ist gegen Eintreten.