Triponez Pierre · Nationalrat · 2005-12-13
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-13
Wortprotokoll
Einleitend möchte ich daran erinnern, dass ich bereits bei der Begründung meines Einzelantrages zur Verankerung der Gleichwertigkeit von rein schulischer und beruflicher Bildung in unserer Bundesverfassung, dem unser Rat in der letzten Herbstsession mit grossem Mehr zugestimmt hat, darauf hingewiesen habe, dass der Wortlaut dieser Gleichwertigkeitsbestimmung vom Ständerat nochmals überprüft werden sollte.
Heute möchte ich feststellen, dass sich die WBK des Ständerates an ihren Sitzungen vom 27. Oktober und insbesondere vom 14. November 2005 ausführlich mit diesem Artikel auseinander gesetzt und das Prinzip der Gleichwertigkeit zwischen den allgemeinbildenden und den berufsbezogenen Bildungswegen ausdrücklich bestätigt hat. Überdies ist festzustellen, dass der Ständerat nun neu einen eigenständigen Absatz 3 formuliert hat, was die Bedeutung der Gleichwertigkeit gegenüber meinem Antrag noch zusätzlich unterstreicht.
Entscheidend ist für mich, dass Bund und Kantone mit diesem neuen Artikel verpflichtet werden, sich für die Gleichwertigkeit einzusetzen. Das ist ein klarer Verfassungsauftrag, der entsprechende Massnahmen und die hierfür notwendigen Mittel verlangt, um die Anerkennung dieser Gleichwertigkeit auch wirklich zu erreichen. Auch wenn diese Bestimmung als Verfassungsnorm in erster Linie programmatischen Charakter hat, bildet sie eine wichtige Basis für die spätere Ausführungsgesetzgebung und für eine entsprechende Umsetzung in der Praxis.
Persönlich, das gebe ich hier klar zu Protokoll, hätte ich eine griffigere Formulierung vorgezogen. Weil aber mein Anliegen, nämlich die Verankerung der Gleichwertigkeit der [PAGE 1829] Bildungswege in der Bundesverfassung, letztlich erfüllt ist, werde ich der Fassung des Ständerates zustimmen.