Scherer Marcel · Nationalrat · 2005-12-14
Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-14
Wortprotokoll
Die KöB hat an ihrer Sitzung vom 24. Oktober 2005 das Geschäft Ziviles Bauprogramm 2006 bearbeitet. Als Kommission des Zweitrates empfiehlt Ihnen die Kommission einstimmig, auf die Vorlagen 1 und 2 einzutreten sowie die Vorlage 3 zurückzuweisen, wie ich Ihnen im Einzelnen kurz erläutere:
Der Bundesrat hat das Zivile Bauprogramm 2006 am 17. August verabschiedet. Er beantragt Verpflichtungskredite von insgesamt 512,7 Millionen Franken. Der Nationalrat ist turnusgemäss Zweitrat. Der Ständerat hat die Vorlage am 28. September 2005 beraten. Die Vorlage des Bundesrates besteht dieses Jahr aus Entwürfen von drei Bundesbeschlüssen:
Vorlage 1: der Verpflichtungskredit "Ziviles Bauprogramm 2006" von 253,1 Millionen Franken; er wurde vom Ständerat einstimmig genehmigt.
Vorlage 2: der Verpflichtungskredit "IT-Investitionen Infrastruktur" von 9,6 Millionen Franken für das neue Notrechenzentrum der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A in Bern; er wurde vom Ständerat ebenfalls einstimmig genehmigt.
Vorlage 3: der Verpflichtungskredit Mietaufwendungen für die Unterbringung des Bundesverwaltungsgerichtes von 250 Millionen Franken; er wurde vom Ständerat mit 33 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen an den Bundesrat zurückgewiesen.
Zu den Erläuterungen der Bundesbeschlüsse:
Zur Vorlage 1, zum Bundesbeschluss I: Der Verpflichtungskredit für zivile Bauten enthält vier grössere Projekte, das heisst Projekte von über 10 Millionen Franken.
Das erste Projekt betrifft einen Kredit für den Umbau und die Sanierung des Parlamentsgebäudes. Hierzu fand durch unsere Kommission am 23. August eine Besichtigung des Parlamentsgebäudes statt. Es geht bei diesem Umbau vor allem um Haustechnik und um innere Renovationen für 72 Millionen Franken. Es muss erwähnt werden, dass diese 72 Millionen Franken eine Reserve von 9 Millionen Franken enthalten, also eine Reserve von etwa 15 Prozent, was für alte Gebäude wie unser Bundeshaus vernünftig scheint und eben auch branchenüblich ist.
Das zweite Projekt betrifft die Sanierung der Gebäude der Eidgenössischen Steuerverwaltung an der Eigerstrasse 61 und 65 in Bern für 14,7 Millionen Franken. Diese Gebäude wurden 2004 von unserer Kommission besichtigt.
Beim dritten Projekt geht es um die Erstellung eines neuen Notrechenzentrums der Bundesverwaltung an der Fellerstrasse 15A für 34,9 Millionen Franken.
Das vierte Projekt betrifft einen Zusatzkredit für die Sanierung des Altbaus des Landesmuseums in Zürich von 31 Millionen Franken. Die restlichen 100 Millionen Franken sind für Projekte von unter 10 Millionen Franken für die allgemeine Bundesverwaltung und die schweizerischen Vertretungen im Ausland sowie für einen Sammelkredit für unvorhergesehene Bauprojekte und Liegenschaftserwerbe. Ein separates Projekt liegt auch für den Nachtragskredit von 500 000 Franken für das Sammlungszentrum des Schweizerischen Landesmuseums in Affoltern am Albis vor. Die KöB betrachtet sämtliche Projekte als angebracht und sinnvoll und empfiehlt Ihnen einstimmig, den Bundesbeschluss I anzunehmen.
Bei der Vorlage 2, beim Bundesbeschluss II über "IT-Investitionen Infrastruktur" für das neue Rechenzentrum der Bundesverwaltung kann ich mich kurz fassen. Es geht um einen Verpflichtungskredit von 9,6 Millionen Franken für das neue Notrechenzentrum. Da es hier um ein Telekommunikationserschliessungs- und -ausrüstungsbauvorhaben und nicht um ein eigentliches Bauvorhaben geht, gibt es hierzu einen separaten Bundesbeschluss. Dieser wird von der Kommission ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung zur Annahme empfohlen.
Zur Vorlage 3, zum Bundesbeschluss III über Mietaufwendungen für die Unterbringung des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen: Hier war die Ausgangslage etwas schwieriger. Sie erinnern sich: Das Parlament hat sich entschieden, als Standort des Bundesverwaltungsgerichtes nicht wie einmal vorgesehen Aarau, sondern St. Gallen festzulegen. Nach Verhandlungen zwischen dem Bund und dem Kanton St. Gallen hat sich, wie beim Bundesstrafgericht in Bellinzona, für die Gesamtkosten ein Verteilschlüssel von 43 Prozent für den Kanton und 57 Prozent für den Bund ergeben. Das ist die Vorgeschichte.
Dann haben wir mit dem Entlastungsprogramm 2003 Kürzungen von jährlich 80 Millionen Franken im Bereich der Bundesbauten und insbesondere bei EffVor-Projekten beschlossen. Das bezog sich unter anderem auf den Bau der Gerichte. Nach dieser Kürzung sah sich der Bund sozusagen gezwungen, eine Miet-Kauf-Lösung anzustreben, d. h. mit dem Kanton St. Gallen einen Vertrag abzuschliessen, der vorsieht, dass der Kanton St. Gallen baut und der Bund das Gebäude dann 50 Jahre lang mit einer Miet-Kauf-Formel mietet und dass dieses Gebäude am Ende der Mietzeit ohne zusätzliche Kosten an den Bund übergeht.
Es wurden Bedenken geäussert, dass dieses Miet-Kauf-Verhältnis für den Bund im Endeffekt teurer zu stehen komme als eine eigene Realisierung.
Der Ständerat hat als Erstrat diesbezüglich folgenden Entschluss gefasst: Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, entweder ein Projekt vorzulegen, welches den Bund als Bauherrn und Eigentümer der künftigen Liegenschaft des Bundesverwaltungsgerichtes in St. Gallen vorsieht, oder eine Mietlösung zu erreichen, welche gegenüber der Eigentumslösung kostenneutral ist.
Unserer Kommission lag ein Antrag Gyr-Steiner vor, der in eine ähnliche Richtung zielte und nach einer Diskussion modifiziert und der Fassung des Ständerates angepasst wurde.
Die Kommission empfiehlt Ihnen somit mit 10 zu 2 Stimmen, das Geschäft mit der gleichen Begründung wie der Ständerat an den Bundesrat zur Überarbeitung zurückzuweisen. Man ist grundsätzlich nicht gegen das Projekt. Was hier zum Ausdruck kam, war vielmehr die Unzufriedenheit über die Mehrkosten. Auch will man hier keine Verzögerung riskieren. Der Bundesrat wird eingeladen, möglichst bald eine Zusatzvorlage vorzulegen. Es liegt nicht im Interesse der Kommission, hier eine Verzögerung und damit Mehrkosten zu verursachen.