Hofmann Urs · Nationalrat · 2005-12-14
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-14
Wortprotokoll
Die Art und Weise, wie der Bundesrat seine Eignerstrategie gegenüber den Bundesunternehmen, namentlich auch der Swisscom, durchzusetzen hat, war - Herr Bundesrat Merz, Sie wissen es - zum wiederholten Mal auch Gegenstand von Beratungen in der Finanzdelegation. Sie haben uns dabei stets versichert, dass der Bundesrat seine Vorgaben in den strategischen Zielen formuliert und sich bei allfälligen Interventionen auf die Durchsetzung dieser Ziele beschränkt. Sie haben uns zugesichert, dass der Bundesrat sich regelmässig durch den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung über wichtige anstehende Entscheide orientieren lässt und allfällige eigene Beschlüsse in enger Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung trifft.
Was der Bundesrat am 23. November beschlossen hat, widerspricht diesen Grundsätzen diametral. Der Bundesrat hat über die Frage künftiger Auslandengagements der Swisscom in Abweichung von den eigenen strategischen Zielen entschieden, ohne vorgängige Diskussion mit der Unternehmensleitung und offenkundig ohne ausreichende Entscheidungsgrundlagen. Mit der beabsichtigten Privatisierung hat dieser generelle, strategiewidrige Ukas nichts zu tun. Bezeichnenderweise musste er schon nach einer Woche - das ist Herrn Kollege Mörgeli offenbar entgangen - revidiert werden.
Bezüglich der Aufarbeitung der auch in dieser Debatte immer wieder zitierten Hunter-Strategie der Swissair ist anzumerken, dass dies kein Staatsbetrieb war, sondern eine Unternehmung, die von Wirtschaftsgrössen Ihrer Partei, Herr Bundesrat Merz, geführt wurde, und deren Aktien, Herr Kaufmann, noch im Jahr 2000 zum Kauf empfohlen wurden. In Aufarbeitung dieser Hunter-Strategie werden die Gerichte im Rahmen der anstehenden Verantwortlichkeitsklagen sich auch zur Frage zu äussern haben, gestützt auf welche Unterlagen die Swissair-Verwaltungsräte ihre damaligen Kaufentscheide getroffen haben.
Auch bei der von der Finanzdelegation veranlassten Untersuchung des Debitel-Geschäftes stand die Frage im Zentrum, ob die Verwaltungsratsentscheide gestützt auf ausreichende Dokumentationen erfolgten. Der Bundesrat hat sich mit seinem Hauruckentscheid über die Auslandengagements, der weit über das anstehende Eircom-Geschäft hinausging, in einer Art und Weise unprofessionell verhalten, die Sie als ehemaliger Verwaltungsratspräsident einer Versicherungsgesellschaft nie akzeptiert hätten - ich hoffe es auf [PAGE 1876] jeden Fall als Kunde dieser Gesellschaft. Jeder Turnverein vertagt einen Entscheid von zentraler Bedeutung, wenn der Oberturner kurz vor der Vorstandssitzung einen unerwarteten Antrag einbringt, der für die Zukunft dieses Vereins von zentraler Bedeutung ist. Dass der Bundesrat in dieser Sache jede Vorsicht hat vermissen lassen, ist unverständlich. Der einzige Grund für das bundesrätliche Vorgehen kann im Bestreben liegen, sich selbst als Eignervertreter zu diskreditieren und sich ohne Rücksicht auf Verluste als in solchen Geschäften unfähig zu präsentieren, ja, sich letztlich vor dem Volk der Lächerlichkeit preiszugeben.
Dass Sie, Herr Bundesrat Merz, und mit Ihnen eine Mehrheit des Bundesrates sich von einem Ihrer Kollegen derart vorführen liessen, ist unbegreiflich und unentschuldbar. Zwar ist der Bundesrat heute befugt, die über den Anteil von 50 Prozent hinausgehenden Aktien der Swisscom zu verkaufen. Auch diese Aktien dürfen jetzt aber nicht kurzfristig als reines Finanzvermögen versilbert werden, sondern müssen in ausreichendem Mass für künftige strategische Beteiligungen der Swisscom zur Verfügung stehen. Der Bundesrat würde deshalb den Interessen der Swisscom und den Interessen des Bundes zuwiderhandeln, wenn er vor dem Privatisierungsentscheid ohne unternehmerische Überlegungen weitere Aktien veräussern oder der Swisscom Mittel entziehen würde, die sie künftig zur Erfüllung ihrer statutarischen und gesetzlichen Aufgaben benötigt.
Wir erwarten deshalb, dass der Bundesrat bis zum definitiven Entscheid über die künftigen Mehrheitsverhältnisse auf weitere Aktienverkäufe in grossem Stil verzichtet und nicht auf diesem Weg Faits accomplis schafft.
Abschliessend noch eine kurze Bemerkung zum anstehenden Grundsatzentscheid über den Verkauf der Swisscom an der Börse an den Meistbietenden: Herr Kollege Rey hat dargelegt, was das Parlament zur Verfassungsmässigkeit dieser Frage im Jahre 1997 meinte. Und obwohl der Bundesrat 2001 zum Schluss gelangte, eine blosse Änderung des TUG sei ausreichend, schlug er selbst im Rahmen seiner Vernehmlassungsvorlage für die Vollprivatisierung der Swisscom vor vier Jahren eine Verfassungsänderung vor. Es widerspräche nun jeglicher politischen Redlichkeit, heute - offenkundig aus abstimmungstaktischen Gründen, um das Ständemehr auszuhebeln - auf eine einfache Gesetzesänderung umzuschwenken. Die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen haben sich in keiner Art und Weise verändert. Es verhält sich vielmehr so, dass Volk und Stände bei ihrer Zustimmung zur neuen Bundesverfassung 1999 nicht davon ausgehen mussten, dass sie nun plötzlich dem Gesetzgeber die Befugnis erteilt hätten, das Telekommunikationsunternehmen des Bundes an beliebige Private zu veräussern.
Wir erwarten deshalb vom Bundesrat, dass er bei seiner Haltung aus dem Jahr 2001 bleibt, auf rechtliche Winkelzüge verzichtet und den eidgenössischen Räten nun umgehend eine Vorlage zur Änderung der Bundesverfassung unterbreitet, wenn er wirklich der Meinung ist, die Swisscom sei voll zu privatisieren.