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Leu Josef · Nationalrat · 2005-12-14

Leu Josef · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Namens der Mehrheit der CVP-Fraktion bitte ich Sie, die Motion Studer Heiner anzunehmen, d. h., anstelle des Prüfungsverfahrens für die Zulassung zum Zivildienst den sogenannten Tatbeweis einzuführen.

Wir haben uns diesen Entscheid nicht leicht gemacht. Nach wie vor unbestritten ist für uns - und entsprechend treten wir auch dafür ein -, dass der Zivildienst nicht eine frei wählbare Alternative zum Militärdienst ist, sondern eine Ersatzform für die Erfüllung der Militärdienstpflicht. Unabhängig von der Form der Zulassung sind wir daher der Auffassung, dass der Zugang zum Zivildienst an strenge Kriterien geknüpft werden muss. Genau aus diesem Grunde setzte sich unsere Fraktion bei der letzten Revision des Zivildienstgesetzes dafür ein, dass auch in Kombination mit dem Prüfungsverfahren die Auflage bestehen blieb, anderthalb mal länger Zivildienst statt Militärdienst zu leisten. Mit Blick auf die sich schon damals abzeichnende Tendenz, dass später einmal der Tatbeweis eingeführt würde, wollten wir die Hürde mit dem anderthalbmal so langen Zivildienst auch ohne Prüfverfahren hoch genug behalten.

Unser damaliger Entscheid erweist sich unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Erfahrungen als richtig und gibt uns nun Handlungsfreiheit, den Tatbeweis einzuführen, ohne den Verfassungsgrundsatz in Artikel 59 Absatz 1 infrage zu stellen, wonach der Zivildienst nicht eine frei wählbare Alternative zum Militärdienst ist.

In seinem Tätigkeitsbericht 2001-2004 hat der scheidende Präsident der Zulassungskommission für den Zivildienst, unser ehemaliger Kollege Dr. Anton Keller, unter anderem Folgendes festgehalten: "Mit Blick auf die Zukunft ergeben sich Fragen, die politisch von Bedeutung sind und gegebenenfalls von der Politik gelöst werden müssen. Einerseits wächst die Zahl jener, die auf dem sogenannten blauen Weg - mit einem Arztzeugnis - aus der Dienstpflicht ausscheiden. Damit öffnet sich ein Graben zur sich verkleinernden Zahl jener, welche die Dienstpflicht erfüllen. Es zeichnet sich aber auch ein Missverhältnis ab zwischen jenen, die auf dem blauen Weg aus der Dienstpflicht ausscheiden, und jenen, welche Zivildienst leisten wollen und dazu bereit sind, eine Gewissensprüfung zu bestehen und anderthalbmal mehr Zeit einzusetzen, als es der Militärdienst erfordert.

Als sicher erscheint uns dies: Die manchmal geäusserte Befürchtung, die Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen und damit der Zivildienst stellten einen Aderlass für die Armee dar, ist zum heutigen Zeitpunkt entkräftet. Dem Zivildienst und dem Zivildienstleistenden steht im Rahmen des Ganzen eine unvoreingenommene neue Beurteilung zu."

Mit der Annahme der Motion Studer Heiner setzen wir das Startzeichen zu dieser unvoreingenommenen neuen Beurteilung, das heisst, dass wir als Gesetzgeber die Freiheit, die uns zusteht, nutzen, um über die Form der Zulassung zu entscheiden.

Am vergangenen 8. November hat die SiK Ihres Rates dem Leistungsauftrag der Vollzugsstelle für den Zivildienst für die Jahre 2006 bis 2008 zugestimmt. Es geht insbesondere darum, die Wirkung der Zivildiensteinsätze zu verbessern, die Handlungsfreiheit des Zivildienstes insgesamt zu erhöhen sowie dem Zivildienst zu einem eigenständigen Profil zu verhelfen. Die Motion Studer Heiner hat zum Ziel, auf Ende dieser Leistungsauftragsperiode ein Element des Zivildienstes, nämlich das Zulassungsverfahren, auf eine neue gesetzliche Basis zu stellen. Es geht also darum, dass wir ein Verfahren, das sich überholt hat, aufheben und damit gleichzeitig auch einige Millionen sparen.

Abschliessend möchte ich auch hier anerkennend zum Ausdruck bringen, dass die Mitarbeitenden und die verantwortlichen Expertinnen und Experten der Zulassungskommission stets einwandfreie Arbeit geleistet haben, und dieser Dank gilt auch dem Chef der Vollzugsstelle, Herrn Dr. Werenfels.

Besten Dank, wenn Sie dieser Motion Studer Heiner zustimmen.