Heim Alex · Nationalrat · 2000-09-19
Heim Alex · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-19
Wortprotokoll
Über den Ausbau dieses Teilstückes wurde schon mehrmals diskutiert, und auch der Bundesrat, so scheint es, lässt ein Türchen offen, diesen Ausbau realisieren zu können.
In der Stellungnahme des Bundesrates können wir zwar lesen, dass er bereits 1987 entschieden habe, auf den Ausbau bestehender Autobahnabschnitte bis zur Realisierung von "Bahn 2000" zu verzichten. Das gelte insbesondere auch für die Verbreiterung der A1 auf sechs Spuren. Von dieser Regelung ausgenommen, schreibt der Bundesrat weiter, seien aber einzelne neuralgische Punkte, wo sich Verbesserungen im Interesse der Funktionsfähigkeit der Strasse und im Interesse der Verkehrssicherheit aufdrängten.
Genau dieses Teilstück ist ein solcher neuralgischer Punkt. Auf dem besagten kurzen Stück werden die A1 und die A2 zusammengeführt, d. h., zwei stark frequentierte Autobahnen werden auf lediglich vier Spuren geführt. Da muss es unweigerlich zu Funktionsstörungen, zu Staus kommen, und ein Ausbau auf sechs Spuren drängt sich geradezu auf. Das hat das Departement von Herrn Bundesrat Leuenberger auch gemerkt. Nächstens wird dieses Teilstück der A1, Härkingen-Wiggertal - Sie haben es gehört -, saniert, was von der Verkehrssicherheit her sicher dringend nötig ist.
Im Zuge dieser Sanierung wird der Kanton Solothurn die Mittelachse der Autobahn nach Süden verlegen und so anlegen, dass sie einem Ausbau auf sechs Spuren nicht im Wege steht. Der Kanton Solothurn wurde gemäss eines Briefes des Bundesamtes für Strassen an das Amt für Verkehr in Solothurn aufgefordert, die Verschiebung der Mittelachse vorzunehmen. Ich lese in diesem Brief: "Gestützt auf die Machbarkeitsstudie vom 14. Oktober 1999 soll gleichzeitig mit der Sanierung die Mittelachse auf der Autobahn A1 ab Härkingen verschoben werden, damit der spätere Ausbau auf sechs Spuren ohne Behinderung möglich wird. Wir ersuchen Sie in der Planung der Sanierung die Mittelachsverschiebung zu berücksichtigen."
Man sieht die Notwendigkeit dieses Ausbaus also durchaus ein, und es wäre nicht nur im Interesse der Funktionsfähigkeit dieses Teilstückes, sondern auch im Interesse der Verkehrssicherheit richtig, diese Motion zu überweisen. Der Kanton Solothurn leistet planerische und bauliche Vorarbeiten, und es wäre unverständlich, wenn der Bund diese Vorausleistungen zwar unterstützt, die logische Folge dieser Vorarbeiten aber - den Ausbau auf sechs Spuren - ablehnt.
Ich bitte Sie deshalb, die Motion zu überweisen.