Lexipedia

Rutschmann Hans · Nationalrat · 2005-12-14

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-14

Wortprotokoll

Bei diesem Artikel geht es einerseits um die Grundsatzfrage, ob sich der Bund überhaupt finanziell an den Pärken beteiligen soll oder nicht. Sodann geht es andererseits auch darum, ob sich der Bund zwingend beteiligen muss oder ob er Finanzhilfen gewähren kann. Bekanntlich hat sich der Bundesrat, vermutlich mit guten Gründen, entschieden, keine Beiträge auszurichten. Offensichtlich fürchtet der Bundesrat neue Aufgaben, welche mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Es war der Ständerat, welcher sich dann mit einer Kann-Formulierung für eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Naturpärken aussprach.

Die Mehrheit der Kommission des Nationalrates will nun noch weiter gehen als der Ständerat und eine zwingende Formulierung im Gesetz festschreiben. Demnach wäre der Bund verpflichtet, bei jeder Parkvorlage, welche die Zulassungskriterien erfüllt, Finanzhilfe zu leisten, und das unabhängig davon, ob das Projekt sich aus der Sicht des Bundes lohnt, ob es sinnvoll ist oder nicht.

Mit unserem Minderheitsantrag II beantragen wir Ihnen, der Fassung des Ständerates zu folgen. Das aus folgenden Gründen: Gemäss Artikel 78 Absatz 1 der Bundesverfassung sind die Kantone für den Natur- und Heimatschutz zuständig. Weiter heisst es in Absatz 3: "Er" - das heisst der Bund - "kann Bestrebungen des Natur- und Heimatschutzes unterstützen ...."

In der Bundesverfassung sind die Verantwortlichkeiten also ganz klar geregelt. Mit der Kann-Formulierung bewegen wir uns deshalb auch im verfassungsrechtlichen Rahmen. Die Initiative für solche Pärke muss demnach von den Kantonen ausgehen. Die Kantone können dann entsprechende Gesuche um eine Finanzhilfe an den Bund stellen. Sodann besteht der Sinn der Kann-Formulierung auch darin, dass der Bund im Einzelfall beurteilen kann, ob die Voraussetzungen für eine finanzielle Unterstützung des Bundes erfüllt sind oder nicht. Mit einer Kann-Formulierung hat der Bund also noch einen minimalen Ermessensspielraum.

Sodann liegt es auch finanzpolitisch quer in der Landschaft, wenn mit der Fassung der Mehrheit der Bund automatisch zur Zahlung verpflichtet wird. Über den schlechten Zustand unserer Bundesfinanzen haben wir ja erst vor einigen Tagen in diesem Saal ausführlich diskutiert. Sodann ist es auch so, dass im Natur- und Heimatschutzgesetz bezüglich [PAGE 1909] Finanzhilfen überall eine Kann-Formulierung gilt. Auch diesbezüglich ist die Fassung des Ständerates folgerichtig.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, dem Minderheitsantrag II zuzustimmen.