Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2005-12-14
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-14
Wortprotokoll
Unser Rat hat gestern zu diesem Geschäft sowohl einen Nichteintretens- wie auch einen Rückweisungsantrag abgelehnt. Die drei Anträge zu den Buchstaben a, b und c erscheinen als ein letztlich fast verzweifelter letzter Versuch, diese ganze Idee der Naturpärke doch noch zum Scheitern zu bringen. Ich bin aber davon überzeugt, dass die Mehrheit unseres Rates dieser Versuchung nicht unterliegt und diese Anträge ablehnt. Wenn die Mehrheit unseres Rates gestern sowohl Eintreten beschlossen als auch den Rückweisungsantrag abgelehnt hat, dann hat sie sich auch zu diesen drei Kategorien von Naturpärken bekannt.
Zu den Begründungen, welche die Antragsteller gestern in ihren Ausführungen dargelegt haben: Zum Nationalpark: Kollega Brunner hat gestern festgehalten, dass die Auflagen für einen neuen Nationalpark hoch, sehr hoch seien. Das ist so. Die Befürchtung, dass nun Nationalpärke wie Pilze aus dem Boden schiessen würden, ist nun aber nicht gerechtfertigt, Herr Brunner. Sie haben gestern auch eine gewisse Angst dargelegt und befürchtet, das könne dann zu einem zu grossen Wettbewerb zwischen diesen verschiedenen Pärken führen. Insbesondere auch diese Befürchtung ist nicht gerechtfertigt. Ich möchte mindestens daran erinnern, dass Sie und Ihre Partei sonst wettbewerbsfreundlich und nicht wettbewerbsfeindlich sind.
Zur zweiten Kategorie, zu diesen Regionalen Naturpärken: Hierzu habe ich vorerst eine Interessenbindung offen zu legen. Es ist Ihnen bekannt, dass ich als Vertreter der Region Entlebuch aus einer Region stamme, die seit 2001 ein Unesco-zertifiziertes Gebiet aufweist, ein Gebiet mit dem Zertifikat "Biosphärenreservat". Gerade dieses internationale Label der Unesco ist deckungsgleich mit der Kategorie der Regionalen Naturpärke. Ich kann Ihnen sagen - da schliesse ich mich ein wenig der Antwort von Kollege Christen auf die Frage von Herrn Schibli an -: Die Region Entlebuch hat dieses Projekt nicht Knall auf Fall lanciert; aber allein die Tatsache, dass das Schweizervolk in den Achtzigerjahren den sogenannten Rothenthurm-Artikel in die Bundesverfassung aufnahm, führte dazu, dass in unserer Region ein grosses Gebiet von einem Tag auf den anderen unter Naturschutz gestellt wurde - notabene aufgrund eines Entscheids des Souveräns. In unserer Region hat man sich überlegt, wie man mit einer solchen Auflage umgehen kann. Wir haben sozusagen aus der Not eine Tugend gemacht, die Voraussetzungen umgekehrt und das Ganze auch als Chance betrachtet. Heute sind wir in der Lage, sagen zu dürfen: Das Entlebuch ist die erste Unesco-zertifizierte Region in der Schweiz, die sich Biosphärenreservat nennen darf.
Ich kann Ihnen sagen: Wir warten darauf, dass die Bundesgesetzgebung die Grundlagen für die entsprechende Förderung liefert; aber nicht nur das Entlebuch, sondern auch der Kanton Luzern wartet darauf, dass diese Gesetzgebung die Rechtsgrundlagen für eine entsprechende Unterstützung liefert. So gesehen ist es für die Landwirtschaft nicht nur eine Gefahr, sondern auch eine Chance.
Ich bitte Sie im Namen der CVP-Fraktion, die Anträge der Minderheiten Brunner Toni, Bigger und Rutschmann abzulehnen.