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Vischer Daniel · Nationalrat · 2005-12-15

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Erstens einmal bin ich nicht so überheblich, dass ich meine, ich sei jetzt der überragende [PAGE 1930] Jurist, der das als Erster herausgefunden hätte. Es steht ja in der Botschaft, dass es verfassungsmässige Zweifel gibt. Ich weiss, dass es auch angesehene Justizdirektoren gibt, die weiss Gott mehr juristischen Hintergrund haben als ich, die diese Meinung teilen. Ich weiss auch, dass es in Ihrer Verwaltung, Herr Bundesrat Blocher, angesehene Staatsrechtler oder Verfassungsrechtler gibt, die sagen, der Bund sei nicht zuständig.

Der Bund ist für die innere Sicherheit so zuständig, wie es im BWIS geregelt ist, das heisst dann, wenn gewissermassen der gesamte Bundesstaat in Gefahr ist. In extremis kann man sagen, dass das bei ganz wenigen Grossveranstaltungen der Fall ist. Aber es ist doch nicht so, dass bei jedem Fussball-, Eishockey-, Landhockey-, Tennis- und weiss ich was für -spiel plötzlich der Bund zuständig ist, quasi in Antizipierung einer allgemeinen Gefahr für das Land! Das wäre ja lächerlich. Mit dieser Argumentation müssten Sie ja eine neue generelle Bundespolizeikompetenz einführen. Diese gibt es aber nicht.

Ich bin froh, Herr Kollega, dass Sie nicht auf den Sportartikel rekurriert haben. Ich könnte mir vorstellen, dass unser lieber Bundespräsident eher meint, der Sportartikel, der ja nun alles ausser Kraft setzen soll in diesem Lande, legitimiere diese Vorlage.

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