Vischer Daniel · Nationalrat · 2005-12-15
Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2005-12-15
Wortprotokoll
Die Minderheit vertritt hier die gleiche Auffassung wie der Bundesrat, wie Herr Bundesrat Blocher, und das will etwas heissen. Der Bundesrat hat sich etwas überlegt. Er hat Ihnen nämlich bezüglich bestimmter Artikel eine befristete Fassung vorgeschlagen. Er schlägt Ihnen vor, dass das Rayonverbot, die Meldeauflage und der Polizeigewahrsam nur bis zum 31. Dezember 2008 gelten sollen.
Warum macht er das? Ursprünglich war ja der Bundesrat der Meinung, es solle nur bezüglich Hooligan-Datenbank und Gewaltverzicht ein Gesetz erlassen werden. Wie gehört hat er dann dem Druck der Kantone, der Sportverbände und von was weiss ich wem, Gott und der Welt, nachgegeben und dieses Gesetz, das wir jetzt durchberaten haben, in dieser Form entworfen. Der Bundesrat war sich immer bewusst, dass dieses Gesetz kompetenzmässig heikel ist, dass es nämlich genau in den Punkten Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam in die kantonale Polizeihoheit eingreift.
Das sind ja auch keine typischen Artikel, die in das BWIS gehören. Das BWIS ist ja nicht ein "Dutzendpolizeigesetz", das bei jeder Dutzendveranstaltung irgendwo im Land anwendbar ist, sondern das BWIS ist ein Grundgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit. Nun hat der Bundesrat gesagt: Wenn man die Verfassung ritzt, mag es ja noch angehen, das BWIS gewissermassen im Hinblick auf die Euro 2008 zu bemühen. Denn die Euro 2008 ist eine Veranstaltung von übergeordneter Bedeutung, da kann man sagen, da stehe die innere Sicherheit für das Land insgesamt auf dem Spiel. Ich bestreite das zwar, aber nehmen wir das, wie es ist. Da mag es auch legitim sein, in die Polizeikompetenz der Kantone hineinzulegiferieren.
Nun haben Sie aber gemerkt, dass die Kommission, nicht zuletzt auf den Lobbyismus der Sportverbände und von kantonalen und städtischen Polizeidirektorinnen und -direktoren hin - notabene aller politischer Provenienzen -, plötzlich gefunden hat: Jetzt haben wir ein so schönes Gesetz, das soll jetzt für immer gelten. Wenn Sie hier der Mehrheit folgen, gegen den Willen des Bundesrates, dann legiferieren Sie in den drei strittigen Punkten - bei den Artikeln 24b, 24d und 24e - offensichtlich ein nicht verfassungskonformes Gesetz. Sie erlassen ein Gesetz, das für immer gelten soll, das klar in die Kompetenz der Kantone eingreift.
Nun wird gesagt, die Kantone wollten dies ja. Das Parlament ist nicht dazu da, die Faulheit und Unfähigkeit der Kantone zu belohnen. Es ist nicht unsere Aufgabe, Gesetze für die Kantone in Bereichen zu erlassen, in denen sie nicht fähig sind, selber tätig zu werden. Herr Schenk spricht davon, dass es vor vier Jahren Vorfälle gegeben habe. Sind denn die Kantone nicht einmal in der Lage, in vier Jahren ein Rayonverbot oder eine Meldepflicht zustande zu bringen? Wieso müssen sie auf den Bund warten? Mit anderen Worten: Die Kantone wussten schon, dass sie zuständig sind, aber sie hofften, dass ihnen der Bund über die Hintertür der Euro 2008 gewissermassen ein Gesetz liefere. Dies ist aber nicht zulässig. Hier ist die Lackmusprobe, ob Sie bei einem eh schon fragwürdigen Gesetz wenigstens die Verfassung einhalten. Kompetenzordnungen der Verfassung haben im Übrigen genau das gleiche Gewicht wie alle anderen Artikel. Herr Bundesrat Blocher wird, denke ich, ähnlich argumentieren.
Entscheiden Sie wie der Bundesrat, sonst muss ich Ihnen sagen, dass das Parlament offensichtlich verfassungswidrig handelt! Ich glaube nicht, dass Sie das wollen. Euro 2008 - Freude herrscht! Aber einen Verfassungsbruch ist sie weiss Gott nicht wert!