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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-12-15

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-12-15

Wortprotokoll

Wir haben die Argumente beim Rayonverbot bereits dargelegt. Ich bin Ihnen noch eine Antwort schuldig, weil gefragt worden ist, was ein Hooligan sei. Das Gesetz spricht nirgends von Hooligans. Das, was wir als Hooligans bezeichnen, sind Personen, welche sich bei solchen Veranstaltungen gewalttätig aufführen. Der Begriff Hooligan lehnt sich an das Übereinkommen des Europarates an, der diese Definition auch braucht. Aber im Gesetz sprechen wir nur von Personen, die gegen Personen und Sachen gewalttätig sind.