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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2000-09-19

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-19

Wortprotokoll

Sie sehen, dass der Streitpunkt der heutigen Debatte zweifelsohne die Abgeltung der Flächenschäden im Privatwald ist. Mit dem Einbezug des [PAGE 896] Elementarschädenfonds würde sich nun in dieser Angelegenheit vermutlich eine Lösung abzeichnen, bei der es eine Chance gäbe, dass die Differenz zum Ständerat ausgeräumt würde.

Die CVP-Fraktion stellt sich hinter die Kommissionsmehrheit und unterstützt den Antrag, dem Elementarschädenfonds 30 Millionen Franken zur Abgeltung der Flächenschäden zur Verfügung zu stellen. Zusammen mit dem gleich grossen finanziellen Engagement aus dem Fondsvermögen könnte damit eine Summe zur Auszahlung gelangen, die eine Abgeltung von etwa 5000 Franken pro Hektare erlauben würde.

Heute wurden hier von verschiedenen Vorrednerinnen und Vorrednern Zahlen präsentiert. Die Argumentation auf den Punkt gebracht hat, so glaube ich, Herr Tschuppert. Er hat dargelegt, die 30 Millionen Franken, die der Nationalrat hier im Maximum bewilligen würde, würden für ein allfälliges Aufstocken verwendet, damit man dann, wenn die 30 Millionen Franken des Fonds nicht genügen würden, in Härtefällen vollumfänglich abgelten könnte. Ich bitte Sie, diese Argumentation in Ihre Überlegungen mit einzubeziehen.

Bereits in der Frühjahrssession hat die CVP-Fraktion den Grundsatz bejaht, dass die betroffenen Privatwaldbesitzer angemessen - ich betone: angemessen - entschädigt werden sollen. Die CVP-Fraktion hat ihre Haltung nicht geändert; nach wie vor stehen wir zu diesem Grundsatz.

Nachdem der Elementarschädenfonds nun innert sehr kurzer Zeit verlässliche Zahlen präsentieren konnte, erachten wir es als sinnvoll, den Vollzug der Auszahlung über diese Institution laufen zu lassen. In der Kommission konnten wir uns davon überzeugen, dass der Elementarschädenfonds sehr effizient arbeitet und sich auch auf eine reiche Erfahrung abstützen kann. Deshalb haben wir keine Mühe, dem Elementarschädenfonds diese 30 Millionen Franken treuhänderisch anzuvertrauen.

In der Debatte kam die Anregung, die Abgeltung der Schäden zu hundert Prozent dem Elementarschädenfonds zu überlassen. Ich bitte Sie aber zu bedenken, dass es problematisch ist, wenn das Fondsvermögen wegen eines einzelnen Naturereignisses allzu stark angezapft wird. Eigentlich wäre das Fondsvermögen ja dazu da, gewinnbringend angelegt zu werden, dies, damit die Leistungen mit der jährlichen Performance bestritten werden können; so geht man haushälterisch mit dem Kapital um, damit man für kommende Ereignisse - diese werden mit Bestimmtheit eintreffen - gewappnet ist.

Hier wurde verschieden argumentiert; aber, meine Damen und Herren, vor allem Frau Teuscher, ich möchte Sie an etwas erinnern - man muss kein besonders gutes Langzeitgedächtnis haben, um ein halbes Jahr zurückdenken zu können -: Im Frühjahr waren beispielsweise auch Kolleginnen und Kollegen aus Ihrer Fraktion dazu bereit, 120 Millionen Franken zu sprechen; das können Sie im Amtlichen Bulletin nachlesen - und jetzt sagen sie, dazu seien sie nicht mehr bereit.

Gestatten Sie mir abschliessend noch drei Bemerkungen:

1. Wenn der Rat auf die Variante der Kommissionsmehrheit einschwenkt, bleibt er beim Grundsatz, den er mit grossem Mehr in der Frühjahrssession beschlossen hat.

2. Der Elementarschädenfonds als Vollzugsorgan verdient unser Vertrauen.

3. Das Parlament muss in der Session in der Lage sein, das Massnahmenpaket bezüglich Lothar zu bereinigen und zu verabschieden, sonst bleiben wir wirklich nicht glaubwürdig.

Darf ich abschliessend noch einen Dank an das Buwal aussprechen. Der Zwischenbericht, den uns die Eidgenössische Forstverwaltung vorgelegt hat, war ein gutes Grundlagenpapier, um die Sitzung von heute vorzubereiten. Ich möchte mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Forstverwaltung herzlich bedanken; sie haben gute Arbeit geleistet.