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Escher Rolf · Ständerat · 2005-11-30

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-11-30

Wortprotokoll

Sie haben nun die Technologieneutralität vollumfänglich aufgegeben, und jetzt geht es um die zweite Frage: Wollen Sie den schnellen Bitstromzugang so, wie Sie ihn beschränkt definiert haben, nun auch nur für kurze Zeit zur Verfügung stellen oder eben dauernd? Das ist in Artikel 11 zu regeln. Artikel 11 darf in Bezug auf den schnellen Bitstromzugang nicht isoliert beraten und entschieden werden. Die Lösung Ihrer Kommission beschlägt die Absätze 1 und 2bis von Artikel 11, und das müssen wir gemeinsam beraten. Die Fassung des Nationalrates beschlägt einzig eine Übergangsbestimmung, nämlich Artikel 68a Absatz 1bis. Der Nationalrat will den schnellen Bitstromzugang nur während zwei Jahren gewähren. Aus der Sicht Ihrer Kommission kann das wirklich nicht gut gehen; dann wird nicht investiert werden.

Ihre Kommission will den schnellen Bitstromzugang so, wie Sie ihn jetzt reduziert formuliert haben, als ordentliche Öffnungsform aufnehmen; also grundsätzlich dauerhaft. Mit Absatz 2bis will man aber die Trittbrettfahrer ausschalten. Der Bundesrat wird verpflichtet zu prüfen, ob die Zugangsberechtigten massgeblich in die Infrastruktur oder in neue umfassende Produkte investiert haben. Wenn das die Zugangsberechtigten eben nicht getan haben, sind sie Trittbrettfahrer, und dann ist ihnen schlussendlich der schnelle Bitstromzugang zu entziehen.

Das andere Pendant ist die Übergangsbestimmung, wie sie der Nationalrat beschlossen hat und wie sie die Minderheit Ihrer Kommission unterstützt.

Die Mehrheit der Kommission bittet Sie, ihrem Antrag zuzustimmen.