Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-11-30
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-11-30
Wortprotokoll
Ich spreche wiederum integral zu den Artikeln 97 bis 103. Ich erwähne die einzelnen Bestimmungen und habe zum Rest des Gesetzes keine Bemerkungen mehr.
Es geht bei diesen Ausführungen um ein redaktionelles Problem. Im Rahmen der Differenzbereinigung bei der Revision des Gesetzes befasste sich der Nationalrat in der letzten Herbstsession mit dem sogenannten Recht auf Antenne. Bundesrat und Ständerat sind der Meinung, dass Beschwerden gegen eine Verweigerung des Zugangs zum Programm künftig von derjenigen Behörde beurteilt werden sollen, die auch Beschwerden gegen den Inhalt von ausgestrahlten redaktionellen Sendungen beurteilt, also der UBI. Die Kommission des Nationalrates hat dagegen den Antrag gestellt, diese Kompetenz der Behörde aus dem Gesetz zu streichen. Bei der Behandlung von Artikel 96 Absatz 1 Buchstabe h des Gesetzentwurfes führte der Nationalrat die Grundsatzdebatte zu dieser Frage und entschied sich mit 134 zu 8 Stimmen eindeutig zugunsten eines Antrages Fluri, welcher die Fassung von Bundesrat und Ständerat aufgriff. Damit sprach sich der Nationalrat gegen den Antrag seiner Kommission aus. Nach diesem Grundsatzentscheid wurden weitere damit zusammenhängende Bestimmungen im Gesetzentwurf im Sinne von Bundesrat und Ständerat bereinigt. Auf der vorliegenden Fahne - aber erst auf der Fahne - sind diese Bestimmungen wiedergegeben: Es handelt sich um Artikel 97 Absatz 3, Artikel 98 Absätze 1 und 2, Artikel 100 Absatz 1, Artikel 101 Absatz 3 und Artikel 103 Absätze 2 und 4. Also sind Präzisierungen zuhanden des Protokolls nötig, weil im Nationalrat auf diese weiteren Änderungen nicht ausdrücklich hingewiesen worden ist und das Amtliche Bulletin die Entscheide zu den erwähnten Bestimmungen missverständlich wiedergibt.
Ich bitte Sie, diese Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und sie so, wie sie auf der Fahne stehen, zu bestätigen. Damit ist der Entwurf unseres Erachtens redaktionell in Ordnung gebracht.