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Escher Rolf · Ständerat · 2005-11-30

Escher Rolf · Ständerat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-11-30

Wortprotokoll

Bei Artikel 16 Absatz 1 geht es um Werbung in den Radioprogrammen der SRG. Diese ist untersagt, der Bundesrat kann aber Ausnahmen für die Eigenwerbung vorsehen. In Bezug auf diese Frage sind sich beide Räte einig. In der Fassung des Ständerates gibt es eine zweite Ausnahme, nämlich für Programme, die ausschliesslich für das Ausland bestimmt sind. Der Nationalrat hat diesen Beschluss im Plenum nicht diskutiert. Hier geht es beispielsweise um den Sender Swissinfo.

Die Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, hier am ursprünglichen Beschluss des Ständerates festzuhalten. Nach [PAGE 934] Ansicht der Kommission gibt es keinen intelligenten Grund, hier Werbung für Programme zu untersagen, die für das Ausland bestimmt sind, denn gerade im Ausland sind Werbebeschränkungen doch oft sehr viel larger. Swissinfo könnte unseres Erachtens dieses Geld gut gebrauchen; damit würde auch der Bund entlastet. In diesem Sinne lautet der einstimmige Antrag der Kommission.

Wenn Sie erlauben noch eine Bemerkung zu Artikel 16 Absatz 4: Aufgrund des Beschlusses bei Artikel 10 Absatz 1 Buchstabe bbis fällt nun diese Bestimmung weg. Das ist also durch Ihren Beschluss bei Artikel 10 bereits erledigt.