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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-12-01

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-01

Wortprotokoll

Ich habe den Argumenten der Mehrheit sehr gut zugehört, und ich habe sehr widersprüchliche Signale bekommen. Es wurde gesagt, dass mit diesem Antrag der Kommissionsmehrheit die Pflichtleistungen nicht eingeschränkt würden, dass man mit diesem Absatz lediglich Missbräuche verhindern wolle. Aber wenn ich den Text lese, dann stelle ich fest, dass hier steht, dass der Bundesrat Pflichtleistungen einschränken kann. Was mir in diesem Absatz und jetzt auch in der Diskussion und in den Ausführungen der Kommissionsmehrheit gefehlt hat, sind jegliche Aussagen zu den Kriterien: Wann sollen solche Pflichtleistungen eingeschränkt werden? Was ist überhaupt ein Missbrauch? Wer soll definieren, was ein Missbrauch ist? Wer entscheidet?

Kollege Schwaller hat von einer Negativliste gesprochen: Können Sie sich vorstellen, dass Sie eine Pflichtleistung für alle Menschen, die eine solche Leistung brauchen, generell ausschliessen können? Oder wollen Sie das dann an der einzelnen Person abhandeln, und wer entscheidet dann in diesem Einzelfall? Ich glaube, allein schon die Vorstellung, wie eine solche Bestimmung umgesetzt werden könnte, zeigt, dass wir hier nicht auf dem richtigen Weg sind. Worin ich der Kommissionsmehrheit Recht geben möchte: Heute werden im Gesundheitswesen - und auch unter dem Namen des KVG - tatsächlich unnötige Leistungen erbracht. Das ist richtig. Gerade für den orthopädischen Bereich wurden jetzt Beispiele erwähnt, bei denen man sagen kann: Das sind Leistungen, die unter Umständen die Kriterien des KVG nicht erfüllen. Aber dieses Problem müssen wir nicht an den Asylsuchenden abhandeln. Das müssen wir so abhandeln, dass unnötige Leistungen generell nicht mehr erbracht werden. Das ist im Interesse der Versicherten und der Steuerzahlenden. Aber das Problem können Sie doch nicht mit unklaren Kriterien anhand der wenigen Asylsuchenden abhandeln.

Noch einmal die Frage: Welche Pflichtleistungen werden eingeschränkt? Die Kommissionsmehrheit hat gesagt, es würden bei lebensbedrohenden Situationen Leistungen erbracht. Das heisst also umgekehrt, Sie wollen alle Leistungen gemäss KVG herausnehmen, sofern keine lebensbedrohende Situation vorliegt oder sie nicht zu den lebenserhaltenden Massnahmen gehören. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Spielraum zwischen einem Hüftgelenk, das unter Umständen unnötig ist, und lebensbedrohenden Situationen irgendwie sinnvoll und vertretbar und mit der Verfassung übereinstimmend abgegrenzt werden kann. Worin wir ja übereinstimmen, ist, dass die Auswahl der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer eingeschränkt wird. Das ist ein Weg, den ich unterstützen kann, der wurde bis jetzt auch eingehalten. Aber ich bitte Sie, hier für die Einschränkung der Pflichtleistungen keinen Spielraum zu öffnen, ohne Kriterien und ohne irgendeine Möglichkeit, das auch umzusetzen.

Ich bitte Sie, die Minderheit Brunner zu unterstützen.

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