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Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-12-01

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-01

Wortprotokoll

Ich spreche hier in meiner Eigenschaft als Präsident der Kommission für Rechtsfragen, der zwar in diesem Geschäft nicht Berichterstatter ist; aber ich spreche aus der Position desjenigen, der für die formale Abwicklung der Geschäfte der Kommission für Rechtsfragen verantwortlich ist.

Zuerst zu einem formalen Punkt: Es war so, dass Herr Bundesrat Blocher unsere Kommission angefragt hat, ob wir es als möglich und tunlich erachten, dass einzelne neue Anträge vom Bundesrat eingebracht werden. Unsere Kommission hat diese Frage diskutiert und dann nach meiner Erinnerung den Bundesrat schriftlich orientiert, dass wir damit einverstanden sind und eine kurze Botschaft des Bundesrates erwarten. Diese Unterlagen sind unserer Kommission zugekommen. Wir waren uns somit insbesondere klar darüber, dass uns der Bundesrat als Gesamtgremium diese Vorschläge unterbreitet. Ob wir damit einer neuen [PAGE 991] Praxis Vorschub geleistet haben, kann erst die Zukunft weisen; ich glaube es aber nicht.

Die gewisse Schnelllebigkeit vor allem in Bereichen, die international im Fluss sind - und die Aufsichtstätigkeit über Revisionsgesellschaften entspricht einer Tätigkeit mit einer solchen Entwicklung -, bedingt manchmal, dass Gesetze, die in Beratung sind, den neuesten Gegebenheiten angepasst werden müssen. Wir erachteten das in diesem Zusammenhang bei den Vorschlägen, die gemacht wurden, als gegeben.

Eine kurze materielle Stellungnahme: Unsere Kommission war sich durchaus bewusst, dass mit dem Antrag des Bundesrates hinsichtlich der privatrechtlichen bzw. öffentlich-rechtlichen Anstellung des Personals auch Präzedenzfälle geschaffen werden könnten. Wir haben deshalb besonderen Wert darauf gelegt, diese Frage zu klären und zu wissen, was im speziellen Fall der Anlass war, vom ordentlichen Weg der öffentlich-rechtlichen Anstellung abzuweichen. Immer aus meiner Erinnerung gesprochen, war es so, dass uns glaubwürdig und auch nachfühlbar und durch Fakten erwiesen dargetan werden konnte, dass diese Aufsichtsstelle für die Revisionsgesellschaften am Anfang eine grosse Fülle von Aufgaben zu bewältigen habe. Das ist deshalb der Fall, weil alle bisher tätigen Revisionsgesellschaften dem neuen Gesetz unterstellt werden und damit gewisse Abklärungen bei diesen Gesellschaften, auch im Zusammenhang mit der Erteilung gewisser Bewilligungen, gemacht werden müssen. Wenn einmal dieses Durchkämmen sämtlicher Revisionsgesellschaften vorbei ist - diese Zeit ist nicht allzu lang -, wird die Aufsichtsstelle für die Revisionsgesellschaften die jeweils laufenden Geschäfte zu tätigen haben. Der anfänglich benötigte Berg von Personal wird dann auf eine gewisse, auf eine längere Zeitspanne ausgerichtete Zahl sinken. Wenn wir einer privatrechtlichen Anstellung zugestimmt haben, dann meines Erachtens deshalb - und nur deshalb -, weil diese Temporalität der Anstellungsverhältnisse, dieses kurzfristige Erfordernis von relativ vielen Leuten, die sachliche Begründung dafür gab, dass hier von einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis abgewichen werden konnte. Dies liegt möglicherweise auch im Interesse derjenigen, die gerade wegen des Umstandes, dass sie nur eine kurze Zeit angestellt sein werden, in dieser Hinsicht eine andere Position haben, als wenn eine öffentlich-rechtliche Anstellung erfolgen würde.

Das meine Ausführungen in meiner Eigenschaft als ehemaliger Präsident der Kommission für Rechtsfragen, der im fraglichen Zeitpunkt aber noch derjenige war, der verantwortlich war.