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Heberlein Trix · Ständerat · 2005-12-01

Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-01

Wortprotokoll

Die Botschaft über die Gewährleistung der Verfassung des Kantons Zürich weicht doch erheblich von den Botschaften ab, die wir bis jetzt zu diesen Themen zu erhalten gewohnt waren. Es handelt sich immerhin um die Gesamtrevision einer Verfassung mit erheblichen Änderungen, die von einem Verfassungsrat erarbeitet, vom Parlament beraten und in einer umstrittenen Volksabstimmung genehmigt wurde.

Wir Ständeräte haben anlässlich der Beratung der Verfassung des Kantons Graubünden die Botschaft kritisiert. Es wurde damals darin ausgeführt, dass die Einteilung der Wahlkreise der Bundesverfassung zwar nicht widerspreche, aber doch sehr problematisch sei - dies, nachdem das Bündnervolk sie genehmigt hatte. Wir waren der Meinung, dass politische Ausführungen nicht in die Botschaft gehörten und man sich auf die Prüfung der Übereinstimmung mit der Bundesverfassung beschränken müsse. Nur wo dies nicht der Fall sei, seien Ausführungen überhaupt nötig.

Dies ist nun das Resultat unserer Diskussion: Ein Satz genügt, mit dem die Verfassung genehmigt wird, mit dem Antrag auf Zustimmung, auch zu einer vollständig überarbeiteten Kantonsverfassung. Die Kommission konnte sich nach längerer Diskussion über Sinn und Unsinn ihrer Anträge oder ihrer Vorschläge dann der neuen Praxis anschliessen, dies auch, nachdem sich die Spitze der KdK mit dieser Praxisänderung einverstanden erklärt hatte.

Gleichzeitig beauftragte mich die Kommission aber, festzuhalten, dass die Tatsache eines einzigen Satzes die [PAGE 983] zuständigen Behörden nicht davon entbinde, jeden einzelnen Artikel der Kantonsverfassung im Detail auf die Verfassungsmässigkeit hin zu prüfen. Das Vorliegen einer Botschaft dürfe in keinem Fall dazu führen, dass das Bundesgericht bezüglich seiner Überprüfung der Verfassung eine Praxisänderung vornehme.

Eine Frage war damals auch die Übersetzung der Verfassung, handelt es sich doch beim Verfassungstext nicht um eine Kleinigkeit. Der Bundesrat hat uns zugesichert, dass der Verfassungstext für die Behandlung hier im Plenum übersetzt werde. Dies ist auch geschehen. Die Verfassungen sollen nach wie vor übersetzt werden - dies entgegen der Meinung der KdK und des Bundesamtes für Justiz. Die Kommission wünschte, dass die Übersetzungen gemacht werden. Dies ist geschehen. Der französische Text liegt heute für unsere Abstimmung zur Genehmigung der Verfassung des Kantons Zürich vor.

Ich beantrage Ihnen, diese Genehmigung im Sinne der Kommission vorzunehmen.